Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) setzen ein Zeichen für mehr Lebensqualität an Bahnstrecken. Mit einem speziellen Förderprogramm für den Einbau von schalldämmenden Fenstern und Türen in Wohnungen und Eigenheimen, die an Eisenbahnstrecken angrenzen, zielt die Initiative darauf ab, den Lärmschutz zu verbessern. Hier erfahren Sie alles Wichtige zur Antragstellung, den Voraussetzungen und der Höhe der Förderung.
Inhaltsverzeichnis
Eigentümer von Wohnobjekten, die vor dem 1. Januar 1993 baubewilligt wurden und in denen die Räumlichkeiten hauptsächlich Wohn- oder Schlafzwecken dienen, können einen Antrag stellen. Beachten Sie, dass für Küchen, Nebenräume sowie Räumlichkeiten in Keller- und Dachgeschossen ohne widmungsgemäße Nutzung in der Regel keine Förderung gewährt wird.
Gefördert wird der Austausch von Fenstern und Türen, die einen Mindestschalldämmwert von 38 dB oder 42 dB für besonders stark belastete Gebiete erreichen. Die neuen Fenster und Türen müssen in Größe und Ausführung den bestehenden ähnlich sein. Zusätzlich kann der Einbau von speziellen Schalldämmlüftern gefördert werden, um den notwendigen Luftaustausch sicherzustellen, insbesondere in Schlafräumen.
Der Kostenbeitrag variiert je nach Fenstergröße und dem Alter der auszutauschenden Fenster, liegt jedoch in der Regel zwischen 50 % und 100 % der Kosten für die neuen Fenster, meist zwischen € 500 und € 1.500 pro Fenster. Die genaue Höhe der Förderung ist abhängig vom jeweiligen Einzelfall.
Der Antrag auf Förderung muss durch den Eigentümer oder eine bevollmächtigte Vertretung gestellt werden. Die Frist für die Antragstellung beträgt vier Jahre nach der offiziellen Verständigung durch die Gemeinde. Wichtig ist, dass diese Verständigung nach Abschluss der bahnseitigen Maßnahmen erfolgt.
Weitere detaillierte Informationen zur Antragstellung, den genauen Förderkriterien und den zuständigen Ansprechpartnern finden Sie auf der offiziellen Website des BMK unter www.laerminfo.at oder direkt bei den ÖBB unter info@bau.oebb.at.
In Oberösterreich können Anwohner, die an stark befahrenen Straßen leben, auch eine finanzielle Unterstützung für Lärmschutzmaßnahmen beantragen. Die OÖ Landesstraßenverwaltung bietet Beihilfen für den Einbau von Lärmschutzfenstern und -türen sowie für die Installation von Schalldämmlüftern. Alternativ können auch Lärmschutzwände in Eigenregie gefördert werden. Diese Maßnahmen sollen den Wohnkomfort verbessern und die Belastung durch Verkehrslärm signifikant reduzieren.
Antragsstellung für Lärmschutz-Fenster: Um Lärmschutzförderungen für Fenster in Oberösterreich zu beantragen, benötigen Sie diverse Unterlagen:
Diese Förderungen sind an die Einhaltung der einschlägigen landesgesetzlichen Bestimmungen sowie Richtlinien gebunden. Daher ist es wichtig, dass alle Interessenten die aktuellen Vorschriften prüfen und sicherstellen, dass ihre Anträge den Anforderungen entsprechen. Weitere Informationen und Details zu den spezifischen Richtlinien und Normen finden Sie auf der Website der OÖ Landesstraßenverwaltung oder durch direkte Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde.
… Sie haben eine Frage? Senden Sie uns einfach eine Nachricht an office@fensterschmidinger.at und wir werden Ihnen dann umgehend unsere Antwort mitteilen!
Das Förderprogramm der ÖBB ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz der Anwohner entlang von Bahnstrecken vor Lärmbelästigung. Durch den Einbau von schalldämmenden Fenstern und Türen kann man die Lebensqualität erheblich verbessern. Wenn Sie in einem betroffenen Gebiet wohnen, prüfen Sie Ihre Fördermöglichkeiten und nutzen Sie die Chance auf finanzielle Unterstützung.
Nutzen Sie die ÖBB-Förderung für Schallschutzfenster und lassen Sie sich von unseren Experten beraten, welches Glas für Ihr Eigenheim das sinnvollste ist. Unsere Beratung bieten wir sowohl vor Ort bei Ihnen zu Hause als auch in unserem Schauraum in Gramastetten an.
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