In diesem Beitrag möchten wir uns näher mit dem Thema Baugenehmigung Wintergarten und Sommergarten – die oft auch als Kaltwintergarten bezeichnet werden –, beschäftigen und wir geben Antwort auf die häufigsten Fragen diesbezüglich!
Benötigt man für die Errichtung eines Wintergartens eine Genehmigung?
Die Antwort auf diese Frage beantwortet unser Wintergartenexperte Reinhard Hofer mit einem JA. „Es gibt jedoch Unterschiede zwischen einem warmen Wohnwintergarten und einem Sommerwintergarten – auch Kaltwintergarten genannt“, erklärt Hofer.
Aus diesem Grund empfehlen wir unseren Kunden immer, dass sie sich ihr Winter-/Sommergartenprojekt grundsätzlich durch die Gemeinde genehmigen lassen sollen. Somit erspart man sich unnötigen Ärger und in Folge natürlich auch Kosten.
Es gibt für ein derartiges Ansuchen bedauerlicherweise keine einheitliche Linie. Das heißt, die Gemeinden handhaben dies unterschiedlich.
Inhaltsverzeichnis
Hier haben wir Ihnen jene Punkte angeführt, welche für eine positive Genehmigung ihres Bauvorhabens eventuell benötigt werden. Eine genaue Information welche Dokumente, Pläne oder Skizzen wirklich für Ihr Projekt notwendig sind, kann Ihnen das Bauamt oder die Gemeinde mitteilen. Gerne unterstützen wir Sie beim Prozess des Ansuchens und können technische Fragen direkt mit den Behörden abklären.
Der Bauantrag für den Wintergarten, der im Rahmen der Baugenehmigung Wintergarten notwendig ist, kann prinzipiell noch während der Planung durch einen Fachbetrieb gestellt werden.
Für die Baugenehmigung benötigt man einen Plan, Grundriss und eine Projektbeschreibung, daher sollten die Formen, Materialien und Größen bereits fixiert sein.
Die Dauer der Genehmigung des Antrages hängt von der jeweiligen Baubehörde ab. Man kann jedoch davon ausgehen, dass von der Einreichung bis zur Genehmigung des Bauantrags für den Wintergarten mindestens 4 Wochen gerechnet werden können!
Eine Bauverhandlung bei einem Wintergarten-Projekt kann nicht prinzipiell ausgeschlossen werden, da dies jede Gemeinde individuell entscheidet. Wenn es zu einer Verhandlung kommt, dann werden üblicherweise auch die Grundnachbarn darüber verständigt und zu der Bauverhandlung eingeladen. Die Nachbarn haben dann auch die Möglichkeit, Bedenken über das geplante Vorhaben zu äußern.
Besprechen Sie am besten schon bei den ersten Planungen mit der Gemeinde die übliche Vorgehensweise.
Neben der behördlichen Genehmigung empfehlen wir unseren Kunden ebenso, die Nachbarn über die Errichtung Ihres Projektes zu informieren und wenn möglich auch schriftlich zu fixieren. So können Sie diverse Unstimmigkeiten bereits im Vorfeld klären und eventuelle Missverständnisse aus dem Weg räumen.
Normalerweise wird die Fläche eines Raumes zu der bestehenden Wohnfläche hinzugerechnet. Bei einem Wintergarten ist dies ein wenig anders geregelt, da es hier auch auf die Qualität und die Nutzbarkeit des Wintergartenraumes ankommt. Beispielsweise zählt ein unbeheizter Wintergarten nicht als Wohnraum. Bei beheizten Wintergärten werden üblicherweise 50% der Fläche zur Wohnfläche hinzugezählt.
Bei einem Sommergarten handelt es sich um eine einfachere und preiswertere Konstruktion als einen ganzjährig nutzbaren Wintergarten. Nun taucht immer wieder die Frage von Interessenten auf, ob trotz der einfacheren Konstruktion ein Sommergarten auch genehmigungspflichtig ist? Die Frage kann nicht einfach mit Ja oder Nein beantwortet werden, da jedes Bundesland und sogar die Gemeinden unterschiedliche Bauvorschriften haben. Da meistens bei der Errichtung eines Sommergartens weitere Umbaumaßnahmen am Haus erfolgen, empfehlen wir vor Planungsbeginn immer ein persönliches Gespräch bei der Gemeinde oder dem Bauamt. Diese können Ihnen meist rasch mitteilen, ob eine Genehmigung für den Sommergarten erforderlich ist und welche Unterlagen man für das Ansuchen benötigt.
EXTRA-TIPP: Klären Sie wichtige Fragen im Vorfeld ab!
Bevor Sie mit der Bestellung und Planung des Sommergartens beginnen, sollten Sie unbedingt alle relevanten Fragen vorab klären. Es ist bereits vorgekommen, dass ein Sommergarten nicht genehmigt wurde oder zusätzliche bauliche Maßnahmen erforderlich waren. So stellen Sie sicher, dass man alle genehmigungsrelevanten Aspekte berücksichtigt und man Ihr Projekt reibungslos umsetzen kann.
Sommergärten können je nach den Vorschriften und Gesetzen genehmigungspflichtig sein. Die Genehmigung oder eine Bauanzeige sind für den Bau eines Sommergartens in Oberösterreich in vielen Fällen notwendig. Hierfür ist eine Antragstellung bei dem zuständigen Bauamt oder der Gemeinde erforderlich. Die Vorschriften können je nach Region, Gemeinde oder Stadt variieren, daher ist es ratsam, sich vor dem Kauf genau zu informieren.
Falls eine Genehmigung erforderlich ist, sollten die entsprechenden Formulare der jeweiligen Gemeinde formgerecht und vollständig ausgefüllt vor der Beauftragung eingereicht werden. Notwendige Unterlagen können unter anderem ein Lageplan mit Maßstab, Grundriss- und Schnittzeichnungen sowie Angaben zur geplanten Nutzung des Sommergartens sein. Es gibt einige Gemeinden, die eine Statikberechnung des Sommergartens verlangen, um die Stabilität des Bauwerks sicherzustellen.
Auch die vorgeschriebenen Bauvorschriften müssen eingehalten werden. Dazu gehören etwa Bestimmungen zur Bebauungsdichte und zur Abstandsfläche, die im jeweiligen Bebauungsplan geregelt sind. Es können auch Vorgaben hinsichtlich der Materialauswahl und der Gestaltung des Sommergartens gemacht werden. Eine weitere wichtige Vorschrift könnte sich auf den Brandschutz beziehen. Um den Schutz von Mensch und Eigentum zu gewährleisten, müssen bestimmte Brandschutzmaßnahmen durchgeführt werden, wie zum Beispiel die Wahl feuerfester Materialien, die Installation von Brandmeldern oder die Einhaltung bestimmter Abstände zu anderen Gebäuden.
Nachdem der Bauantrag vollständig ist, wird dieser von der Behörde geprüft. Die Prüfung des Antrages wird einige Wochen beanspruchen. Falls noch weitere Unterlagen oder Nachbesserungen erforderlich sind, können diese jederzeit von den zuständigen Behörden verlangt werden. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann mit dem Bau des Sommergartens begonnen werden.
Fazit: Ein Sommergarten kann eine wunderbare Möglichkeit sein, die warmen Tage im Freien zu genießen. Vor dem Bau sollte man sich unbedingt über die Vorschriften und Anforderungen informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Wer in Österreich einen Wintergarten auf seinem Grundstück errichten will, sollte sich vorher genau über die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich baulicher Maßnahmen informieren. Als Informationsquelle dient hierfür als zuständige Behörde in erster Linie die Gemeinde bzw. der Bürgermeister. Insbesondere kann sich hier jeder darüber informieren, ob in der entsprechenden Gemeinde ein Bebauungsplan existiert oder nicht. Ein solcher Bebauungsplan kann jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein, da es in Österreich kein einheitliches Baurecht gibt, welches immer und überall in Österreich zur Geltung kommt.
Wer einen Wintergarten auf seinem Grundstück bauen möchte, sollte bereits in der Planungsphase vor Beginn der eigentlichen Baumaßnahme im Wesentlichen folgende Punkte abklären:
Das eigene Haus auf dem eigenen Grundstück, wer würde sich das nicht wünschen? Hier ist man sein eigener Herr und kann auch weitestgehend bauliche Veränderungen vornehmen. Wenn jedoch von diesen baulichen Veränderungen auch die Grundstücksgrenze betroffen ist, berührt dies auch die Interessen des angrenzenden Nachbarn mit dessen Grundstück. Es ist also dann eine Vereinbarung mit dem Nachbarn unumgänglich, und auch das Bauamt muss mit involviert werden.
Es gibt in Österreich keine bundeseinheitliche Regelung für die Abstände zwischen Bau- und Grundstücksgrenzen, da diese Verordnungen von jedem Bundesland eigenständig festgelegt werden. Daher variiert dieser Abstand etwa zwischen drei bis sechs Meter.
In Oberösterreich ist dieser Abstand beispielsweise mit mindestens drei Metern festgelegt.
So schön und erstrebenswert ein Wintergarten auch ist, so ist es doch für jeden, der einen solchen zu bauen plant, von erheblicher Bedeutung, sich auch bezüglich der gesetzlichen Bestimmungen über das Errichten von Wintergärten zu informieren. Auf diese Weise kann sich jeder Bauherr eine Menge Ärger und auch finanzielle Verluste ersparen. Dies gilt im Übrigen auch für Gartenhäuser, Gewächshäuser oder Geräteschuppen.
Wenn Sie den Bau eines Wintergartens planen, sollten Sie auf jeden Fall unseren fachkundigen Rat einholen und sich mit uns in Verbindung setzen.
Unsere Planer von Wintergärten können Sie zu jeder gewünschten Zeit in solchen Fragen fachkundig beraten und tun dies auch gerne.
… Sie haben eine Frage? Senden Sie uns einfach eine Nachricht an office@fensterschmidinger.at und wir werden Ihnen umgehend unsere Antwort mitteilen!
Wir von Fenster Schmidinger begleiten Sie gerne bei der Planung bis hin zum Ansuchen für die Gemeinde bis zur Baugenehmigung von dem Wintergarten! So kommen Sie ohne Hindernisse Ihrem Traum vom Sommer- oder Wintergarten ein Stückchen näher.
Vereinbaren Sie noch heute telefonisch Ihren unverbindlichen Beratungstermin unter +43 7239 7031–0 oder per E-Mail unter office@fensterschmidinger.at.
Greifen Sie bequem auf unsere Online-Terminbuchung zurück, um Ihre Beratung und Planung für Winter- oder Sommergärten zu organisieren – unkompliziert und jederzeit möglich, selbst am Wochenende!
Beratungstermin für Wintergärten, Sommergärten und Verglasungssysteme buchen
Wir freuen uns auf Sie!
Besucher dieser Webseite interessierten sich zudem für:
Wintergarten Licht perfekt inszeniert
Sunflex Holz- & Glasfalttüren SF75 für Terrasse & Wintergarten
Einrichtungsideen für Ihren Wintergarten
Downloadbereich – Wintergärten, Sommergärten und Glasverbauten
Von 20.12.2024 bis einschließlich 06.01.2025 geschlossen (Do, 19.12.2024 nur bis 12:00 Uhr geöffnet)
Schmidinger / Gramastetten Oberösterreich
Schmidinger / Gramastetten Oberösterreich
Schmidinger / Gramastetten Oberösterreich
Schmidinger / Gramastetten Oberösterreich
Schmidinger / Gramastetten Oberösterreich
Schmidinger / Gramastetten Oberösterreich
Schmidinger / Gramastetten Oberösterreich
Schmidinger / Gramastetten - Österreich
max. 1,5h Fahrtzeit von unserem Standort zum Bauvorhaben
Für Salzburg - Niederösterreich - Steiermark prüfen wir Ihre Anfrage individuell.
Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail und wir geben Ihnen umgehend Bescheid.