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Förderungen für Fenster & Türen in Oberösterreich

In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die Förderungen für Fenster in Oberösterreich vor. Wir beleuchten nicht nur die Landesförderungen, die OÖ bietet, sondern zeigen Ihnen auch die Bundesförderungen auf – und das mit hilfreichen Beispielen!

Alte Fenster mit nicht mehr zeitgemäßer Verglasung oder defekten Dichtungen gehören zu den größten Schwachstellen eines Hauses. Sie sorgen nicht nur für Zugluft und Lärm, sondern treiben auch die Heizkosten in die Höhe. Studien belegen: Mit alten Fenstern und Türen verlieren wir im Schnitt 30 % der Wärme. Deshalb empfehlen wir, alle Fenster und Türen, insbesondere die, die älter als 30 Jahre sind, vor dem Winter auf ihre Dichtheit zu überprüfen.

Planen Sie einen Fenstertausch? In Österreich stehen Ihnen dazu verschiedene Förderungen zur Verfügung. Hören Sie also auf zu träumen und verwirklichen Sie Ihr Eigenheim mit niedrigen Energiekosten und höchstem Wohnkomfort.

Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten von Bund sowie Land. Die wichtigsten Förderungen für Ihre neuen Fenster haben wir Ihnen daher in diesem Beitrag herausgesucht:

Inhaltsverzeichnis

Tabelle als Übersicht für die Förderungen für den Fenstertausch in OÖ

Sie möchten wissen, welche spezifischen Förderungen es für den Fenstertausch in Oberösterreich aktuell gibt und möchten gleich zu den Antragsformularen gelangen. Wir haben Ihnen hierzu in der nachstehenden Tabelle die wichtigsten Förderungen für den Fenstertausch zusammengefasst:

Fördermöglichkeit  Hinweis zu den Förderkriterien       Link oder weitere Informationen      Förderantrag
Wohnbauförderung Oberösterreich Die Wohnbauförderung Oberösterreich bietet Förderungen für Fenstertausch. Wichtige Kriterien sind der U-Wert sowie die Schalldämmung. Ein Fachbetrieb muss den Einbau vornehmen. Land Oberösterreich Förderung Fenstertausch OÖ 2024 Antrag – Sanierung bis zu 3 Wohnungen (PDF)
Sanierungsbonus 2024 Der Sanierungsbonus 2024 fördert energetische Gebäudesanierungen wie etwa den Fenstertausch und die Heizungsumstellungen.  sanierungsbonus.at Registrierung ausschließlich online
Öko-Sonderausgaben-Pauschale Ab 2023 sind Ausgaben für energetische Sanierungen sowie Heizungsumstellungen als „Öko-Sonderausgabenpauschale“ steuerlich absetzbar. Die jährliche Förderung beträgt hierfür 800 €, insgesamt bis zu 4.000 €. Öko-Sonderausgabenpauschale Bundesministerium für Finanzen

Antrag online Arbeitnehmerveranlagung 2023

Lärmschutz-Maßnahmen durch die OÖ Straßenverwaltung Das Landes-Förderprogramm unterstützt den Einbau von Schallschutzfenstern mit bis zu 40% der Kosten. Anträge muss man aber vor Projektbeginn online stellen. Land Oberösterreich Antrag Lärmschutzmaßnahmen OÖ – Online

(Stand 10/2024 – Änderung und Irrtümer vorbehalten)

Sanierungsbonus 2024 für den Fenstertausch in Oberösterreich

Der Sanierungsbonus, auch bekannt als Sanierungsscheck, erfährt ab dem Jahr 2024 eine deutliche Aufwertung. Nun lassen sich bei einem Fenstertausch bis zu maximal 9.000,00 € fördern. Aufgrund der hohen Nachfrage nach dieser attraktiven Fördermöglichkeit haben wir einen separaten Beitrag verfasst. Dort finden Sie alle relevanten Informationen zur Förderung und zur Beantragung.

Entdecken Sie in unserem Beitrag alles über die neue und zudem verbesserte Sanierungsförderung: Erhöhte Förderungen ab 2024.

Erhöhte Förderungen für das Erneuern der Fenster

Erhöhte Förderungen für das Erneuern der Fenster sowie weitere Sanierungsmaßnahmen mit dem neuen Sanierungsbonus 2024!

Beispiel der Höhe der Sanierungsförderung bei Einzelbauteilsanierung wie Fenstertausch

Anhand eines Beispiels haben wir eine Infografik erstellt, die zeigt, wie hoch die Förderung bei positiver Antragstellung sowie Umsetzung des Sanierungsbonus aktuell sein könnte. Wichtig ist, dass die Förderung erst nach erfolgreicher Umsetzung ausbezahlt wird und daher der Gesamtbetrag vorab von Ihnen vorfinanziert werden muss.

Infografik zur Förderung Fenstertausch OÖ: Beispiel zur Höhe der Sanierungsförderung bei Einzelbauteilsanierung.

Infografik zur Förderung Fenstertausch OÖ: Beispiel zur Höhe der Sanierungsförderung bei Einzelbauteilsanierung.

Wohnbauförderung in Oberösterreich im Detail

Nachstehend zeigen wir Ihnen einen kleinen Einblick in die Förderlandschaft in Oberösterreich und welche Förderung Sie im Hinblick des Fenstertausches beantragen können:

Sanierung von Miet- und Eigentumswohnung

Was fördert Oberösterreich im Hinblick auf den Fenstertausch?
Oberösterreich fördert den Einbau von Fenstern mit gleichzeitigem außenliegendem Sonnenschutz und darüber hinaus Wohnungseingangstüren der Widerstandsklasse RC2. Die Baubewilligung des Gebäudes muss mindestens 20 Jahre zurückliegen.

Wie erfolgt die Förderung?
Bauzuschüsse decken 15% der förderbaren Kosten, maximal jedoch 1.000 Euro pro Wohnung. Kauft man eine gebrauchte Wohnung innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung, erhöht sich zudem der Zuschuss um 500 Euro.

Welche Bedingungen gelten?
Ein gewerblich befugtes Unternehmen muss allerdings die Arbeiten durchführen. Außerdem dürfen die Rechnungen nicht älter als zwei Jahre sein und müssen auf den Antragsteller lauten. Der U-Wert der Fenster und Türen muss dabei ≤ 1,1 W/m²K betragen.

Zusätzliche Hinweise:
Die geförderte Wohnung muss zudem mindestens fünf Jahre als Hauptwohnsitz dienen, andernfalls ist der Zuschuss zurückzuzahlen.

Wo gibt’s mehr Infos?
Auf der Website des Landes Oberösterreich unter dem Pfad: Themen > Service > Förderungen > Bauen und Wohnen > Sanierung von Miet- und Eigentumswohnungen.

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(Stand: Oktober 2023)

Förderung Fenstertausch - Infografik zu Förderungen in OÖ: Arten, Zuschusshöhen & Infoquellen.

Förderung Fenstertausch – Wohnbauförderung von Miet- und Eigentumswohnung im Überblick

Sanierung und Erweiterung von Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen

Was kommt für eine Förderung infrage?
Sanierungsprojekte für Wohnhäuser mit mehr als drei Wohneinheiten qualifizieren sich, wenn ihre Baugenehmigung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Die Sanierung muss mindestens drei verschiedene Gewerke einschließen. Achten Sie auch darauf, dass die Fenster bestimmte Mindestanforderungen erfüllen.

Wie läuft die Förderung ab?
Sie erhalten eine Kombination aus nicht rückzahlbaren Zuschüssen ebenso wie einem Darlehen mit einer Laufzeit zwischen 15 und 30 Jahren. Die Zuschüsse zahlt man halbjährlich aus, solange man das Darlehen zurückzahlt. Verschiedene Kriterien bestimmen die Höhe der Zuschüsse, die Sie auch auf der Webseite des Landes Oberösterreich nachlesen können.

Wichtige Bedingungen & Hinweise
Bevor Sie die Sanierungsmaßnahmen beauftragen, nehmen Sie unbedingt ein kostenloses Beratungsgespräch beim O.Ö. Energiesparverband in Anspruch.

Kontakt:
O.Ö. Energiesparverband
Landstraße 45, 4020 Linz
Tel.: 0800/205206 oder aber 0732/7720-14860
Web: www.energiesparverband.at

Wo gibt’s mehr Infos?
Informationen:
www.land-oberoesterreich.gv.at
Themen > Service > Förderungen > Bauen und Wohnen > Sanierung und Erweiterung von Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen

Formular als PDF-Download

(Stand: Oktober 2023)

Vorher-nachher Bild: rechts sanierungsbedürftiges Haus, links glanzvoll renovierter Altbau mit Hinweis auf Fördermöglichkeiten. Förderungen für Fenster in Oberösterreich in der Übersicht!

Sie möchten Ihr Wohnhaus oder Einfamilienhaus in neuem Glanz erstrahlen lassen und sich auch Geld vom Staat dafür sichern? Für den Fenstertausch gibt es dazu unterschiedliche Förderungen in Österreich. Wir haben Ihnen die wichtigsten Förderungen für Fenster in Oberösterreich herausgesucht.

Sanierung von Häusern bis zu 3 Wohnungen

Was fördert das Programm?
Die Förderung zielt darauf ab, die Sanierung von Gebäuden, den Zu- und Einbau zusätzlicher Wohnräume oder Wohnungen sowie die Umwandlung von bisher nicht wohnlich genutzten Gebäuden in Wohnraum zu unterstützen. Dabei fördert sie nicht nur die Schaffung von mehr Wohnraum, sondern trägt auch zur Verbesserung der Wohnqualität bei. Durch diese Maßnahmen wird ebenso die energetische Sanierung vorangetrieben, was wiederum einen positiven Effekt auf die Umwelt hat.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Ihre Baubewilligung sollte mindestens 20 Jahre alt sein. Ihr Sanierungsprojekt sollte mindestens drei Gewerke umfassen. Zudem beachten Sie auch die Mindestanforderungen für Fenster und andere Bauelemente.

Wie erhalten Sie die Förderung?
Sie können zwischen nicht rückzahlbaren Zuschüssen und einem Darlehen wählen, dessen Laufzeit zwischen 15 und 30 Jahren liegt. Die Zuschüsse zahlt man Ihnen halbjährlich aus, solange Sie das Darlehen zurückzahlen. Die Höhe der Zuschüsse hängt von verschiedenen Kriterien ab, die Sie auf der Webseite des Landes Oberösterreich nachlesen können.

Wichtige Hinweise:
Lassen Sie sich unbedingt vor der Durchführung sowie Beauftragung der Sanierungsmaßnahmen vom O.Ö. Energiesparverband beraten. Sie erreichen ihn unter der Adresse Landstraße 45, 4020 Linz, oder aber auch telefonisch unter 0800/205206 oder 0732/7720-14860. Weitere Informationen finden Sie zudem auf der Webseite www.energiesparverband.at.

Wo finden Sie weitere Informationen?
Besuchen Sie die Webseite www.land-oberoesterreich.gv.at und navigieren Sie dann zu: Themen > Service > Förderungen > Bauen und Wohnen > Sanierung von Häusern bis zu 3 Wohnungen.

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(Stand: Oktober 2023)

 

Beispiel zur Berechnung der oberösterreichischen Förderung und die Ersparnis bei Sanierung von Häusern bis zu 3 Wohnungen

Gesamtkosten des Fenstertausches – fiktives Beispiel:

Förderungsarten:

  1. Einzelbauteilsanierung wie etwa der Fenstertausch:
    • Höchstförderung für Fenster/Balkontür: 15.000 €
    • Förderungshöhe: 15 % der förderbaren Kosten

Berechnung der Förderung in OÖ:

Da die Gesamtkosten 10.000 € betragen und innerhalb der maximal förderbaren Kosten für eine Einzelbauteilsanierung liegen (15.000 €), wird die Förderung folgendermaßen berechnet:

Ersparnis:

Die oben genannten Werte dienen als fiktives Beispiel, um eine bessere Übersicht zu bieten, wie die Förderung funktioniert. Bitte beachten Sie, dass die Förderung nur gewährt wird, wenn die energetischen Mindestanforderungen gemäß den Vorgaben erfüllt werden.

Infografik zeigt fiktive Berechnung der Landesförderung OÖ Fenstertausch: 15% Förderung bei 10.000 € Kosten, Ersparnis 1.500 €.

Infografik zeigt fiktive Berechnung der Landesförderung OÖ Fenstertausch: 15% Förderung bei 10.000 € Kosten, Ersparnis 1.500 €. Irrtümer und Änderungen vorbehalten!

Förderungen für Fenster durch Lärmschutzmaßnahmen der oberösterreichischen Straßenverwaltung

Was fördert die OÖ Straßenverwaltung?
Investieren Sie in den Einbau von Lärmschutzfenstern und -türen in Ihren Wohn- und Schlafräumen, um sich vor Verkehrslärm einer Landesstraße zu schützen.

Fenster mit mindestens 38 dB Schalldämmung: Unabhängig vom genauen dB-Wert sind diese Fenster förderfähig. Die Qualität wird vor Ort geprüft.

Wie erhalten Sie die Förderung?
Beantragen Sie einen Pauschalbetrag, der sich nach den aktuellen Fördersätzen für Fenster richtet. Dieser Betrag hängt dementsprechend vom Umfang Ihrer Lärmschutzfenster und -türen ab. Außerdem steht für den Einbau von Schalldämmlüftern in Schlafräumen ein gesonderter Pauschalbetrag zur Verfügung.

Wichtige Bedingungen & Hinweise:
Stellen Sie sicher, dass Ihr Wohnobjekt entweder vor der Errichtung der betreffenden Landesstraße existierte oder dass die Baubewilligung dafür vor dem 1. Januar 1996 erteilt wurde. Neubauten und weitere Projekte werden entsprechend dem Baufortschritt bewertet.

Zusätzliche Punkte zum Thema Fenstertausch:

Keine Schallschutzzonen-Datenbank
Derzeit gibt es keine zentrale Datei, in der Sie nachsehen können, ob eine Straße als Schallschutzzone klassifiziert ist. In den meisten Fällen werden Schallschutzmessungen vor Ort durchgeführt. Ausnahmen bestehen bei stark frequentierten Straßen wie der B139 durch Linz oder Durchzugsstraßen in Wels, wo keine weiteren Messungen erforderlich sind.

Wie Sie die richtige Förderungshöhe berechnen
Ein hilfreicher Tipp zur Berechnung der Förderhöhe als Beispiel:

Weitere Informationen:
Besuchen Sie die Webseite www.land-oberoesterreich.gv.at und navigieren Sie dann zu: Themen > Service > Förderungen > Bauen und Wohnen > Lärmschutzmaßnahmen durch die OÖ Straßenverwaltung.

Formular als PDF-Download

(Stand: Oktober 2024)

 

Kombinationsmöglichkeiten von Landes- und Bundesförderungen mit dem Sanierungsbonus 2024 am Beispiel OÖ

Thermische Sanierungsmaßnahmen werden aufgrund ihrer Bedeutung für Energieeffizienz und Klimaneutralität von Bund und Ländern gefördert. Beispielsweise können Sie in Oberösterreich die Wohnbauförderungen mit dem Sanierungsbonus 2024 kombinieren.

Der Sanierungsbonus bietet Ihnen einen einmaligen Zuschuss für durchgeführte Maßnahmen. Zusätzlich gewähren viele Gemeinden Förderungen, die ebenfalls kombiniert werden können. Einige Bundesländer bieten sogar Annuitätenzuschüsse an, welche als jährlicher Zuschuss zu einem Kredit ausgezahlt werden.

Weitere Informationen: Es gibt diverse Förderschienen, die je nach Maßnahmenpaket unterschiedlich genutzt werden können. Informieren Sie sich daher vor Beginn der Sanierung, um das Maximum an Förderungen zu erhalten.

Icon Extra-TippEXTRA-TIPP: Bevor Maßnahmen umgesetzt werden und Auftrag vergeben wird, unbedingt informieren! 
Eine Sanierungsberatung hilft Ihnen, die voraussichtliche Gesamthöhe aller möglichen Förderungen zu ermitteln, bevor Sie investieren.

Infografik zur Kombinierbarkeit der Förderung Fenstertausch OÖ: Maximieren Sie Ihre Fördermöglichkeiten in Oberösterreich!

Infografik zur Kombinierbarkeit der Förderungen für Fenster in Oberösterreich: Maximieren Sie Ihre Fördermöglichkeiten in Oberösterreich!

Bei der Arbeitnehmerveranlagung den Fenstertausch steuerlich absetzen in Österreich

In Österreich können Kosten für den Fenstertausch als Öko-Sonderausgabenpauschale steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Rechnung und die Einzahlung auf den Antragsteller ausgestellt sind und nur qualifizierte Fensterfirmen beauftragt wurden. Die tatsächlich geleisteten Ausgaben – abzüglich ausbezahlter Förderungen aus öffentlichen Mitteln – müssen, um förderfähig zu sein, den Betrag von 4.000 € (für die thermisch-energetische Sanierung) oder aber von 2.000 € (für den „Heizkesseltausch“) übersteigen.

Absetzbare Maßnahmen:

Nicht absetzbar:

Weitere Details können beim Bundesministerium für Finanzen erfragt werden.

Öko-Sonderausgabenpauschale und Förderungen für Fenster möglich:

Diese steuerliche Förderung ist an eine Bundesförderung gebunden und beträgt für thermisch-energetische Sanierungen 800 € jährlich. Insgesamt sind steuerlich wirksam 4.000 €. Dabei kann ausschließlich der Empfänger der Förderung die Öko-Sonderausgabenpauschale in Anspruch nehmen.

Nähere Informationen finden Sie unter >> Öko-Sonderausgabenpauschale Bundesministerium für Finanzen

(Stand: Oktober 2023)

 

Handwerkerbonus plus für Oberösterreich als Alternative Förderung für Fenster

Die österreichische Bundesregierung legt den Handwerkerbonus plus für 2024 sowie 2025 neu auf. Insgesamt stehen daher 300 Mio. € im Fördertopf bereit, um Personen zu unterstützen, die eine Modernisierung planen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie den neuen Handwerkerbonus plus beantragen können und wir halten Sie auf dem Laufenden, ab wann die Beantragung möglich ist: Der Handwerkerbonus 2024 bald wieder da

Handwerker & Kundin Handshake, Symbol guter Zusammenarbeit - Handwerkerbonus plus 2024

In Österreich gibt es wieder einen Handwerkerbonus vom Staat, den man beispielsweise auch für den Fenstertausch erhalten kann.

Förderung des Haustürtausches in Oberösterreich

Bitte beachten Sie, dass die meisten Förderungen einen reinen Austausch der Haustür nicht unterstützen. Stattdessen ist der Austausch oft erst im Zuge eines kompletten Fenstertausches in Ihrem Haus förderungsfähig und kann erst dann mit beantragt werden. Lesen Sie dazu bitte ausführlich die jeweilige Förderrichtlinie nach. Aktuell ist uns aber eine reine Förderung nur für Haustüren nicht bekannt.

Anders sieht es beim Auswechseln der Wohnungseingangstüre mit einer Mindestwiderstandsklasse von RC2 aus. Hauseigentümer, Wohnungseigentümer oder Mieter erhalten vom Land Oberösterreich einen Zuschuss von 15 % der förderbaren Kosten, maximal jedoch 1.000 € pro Wohnung.

 

FAQ – Ihre Fragen zum Thema Förderungen Fenster und zudem auch Türen

Es gibt in Österreich verschiedene Förderprogramme für den Austausch von Fenstern. Dabei ist die Förderung abhängig von unterschiedlichen Gegebenheiten wie dem Wohnort, der Art der verbauten Fenster und dem energetischen Standard des Gebäudes.

Eine Möglichkeit zur Förderung ist der Sanierungsscheck, den die österreichische Bundesregierung anbietet. Diese Förderung beträgt bis zu 50 % der Gesamtkosten der energetischen Sanierung des Gebäudes, bis zu einer Höhe von 9.000 € pro Wohneinheit, das heißt, dass diese Unterstützung erheblich sein kann.

Auch regionale Förderprogramme werden von den Bundesländern angeboten. Diese Programme können allerdings unterschiedliche Förderbedingungen und -sätze aufweisen. Deshalb empfehlen wir, sich bei Ihrer örtlichen Behörde oder Energieberatungsstelle nach den Fördermöglichkeiten in Ihrer Region zu erkundigen.

Für einen Fenstertausch in Höhe von 26.000 € kann je nach Förderprogramm und individueller Situation des Antragstellers Fördermittel in Höhe von einigen Tausend Euro gewährt werden. Die Angaben sind jedoch ohne Gewähr, Irrtümer sowie Änderungen vorbehalten!
Für den Fenstertausch in Österreich müssen Sie je nach Programm und Fördergeber unterschiedliche Antragsformulare ausfüllen. Die Formulare können Sie auf der Webseite des Fördergebers oder bei der zuständigen Behörde oder Energieberatungsstelle anfordern. In den Förderunterlagen können Sie auch oft entnehmen, wo der Förderantrag einzureichen ist!

Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen vorbereitet haben und die Förderbedingungen erfüllen. Zum Beispiel Angebote von Handwerkern oder Fensterbauern, die die Kosten und technische Details der Maßnahmen enthalten. Außerdem müssen Sie oft auch Nachweise über Ihr Einkommen oder Ihre Eigentumsverhältnisse erbringen.

Wir empfehlen Ihnen, sich beim Energiesparverband beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Schritte kennen und korrekt ausführen. Dort erhalten Sie weitere Informationen über die verschiedenen Förderprogramme in Ihrer Region.

Die Antragstellung sollte frühzeitig erfolgen, um sicherzustellen, dass Sie die Förderung erhalten, bevor Sie mit den Arbeiten anfangen.
Damit Fenster oder Türen förderungsfähig sind, müssen sie gewisse Mindestanforderungen erfüllen. Die einzelnen Kriterien finden Sie bei den jeweiligen Förderungsanträge, die Sie bei Ihrer Hausbank oder Energieberater bekommen.

Besonders bei Förderungen, die ihr Hauptaugenmerk auf die Heizenergie-Einsparung legen, sind oft Fenster mit einer 3-Scheiben Isolierverglasung mit thermischen Randverbund einzubauen. Oft ein Förderkriterium ist, dass man auch die Fenster und Türen von einem Fachbetrieb montieren lässt. Ein entsprechender Beleg für die Verrechnung der Montagearbeiten ist ebenfalls vorzulegen.

Bei den Werten der Fenster ist der U-Wert wichtig, welcher den Wärmedurchgangskoeffizienten des Fensters angibt. Je niedriger dieser Wert ist, desto besser ist die Wärmedämmung!

EXPERTENTIPP!

Falls Sie einen Fenstertausch geplant haben, können Sie sich auch beim oberösterreichischen Energiesparverband über die verschiedenen Fördermöglichkeiten informieren. Diese oft kostenlosen Beratungen geben Ihnen einen Leitfaden, welche Förderungen es gibt und welche Förderkriterien zu erfüllen sind.
Nicht förderungsfähig sind Fenster und Türen, die beispielsweise für die Neuerrichtung eines Wintergartens oder einer Balkonverglasung dienen bzw. auch Fenstersysteme, welche die entsprechenden Wärmedämmwerte nicht erreichen.

Außerdem bekommt man keine Förderung für, beispielsweise, Innentüren, Fenster für unbeheizte Garagen oder Schuppen sowie die Malerarbeiten nach erfolgter Fenstermontage etc.

Nähere Informationen, welche Fenster und Türen Bund oder Land fördern, entnehmen Sie aus den jeweiligen Förderkriterien, die im Förderansuchen inhaltlich aufgelistet sind.
In der Regel muss man vor der Beauftragung der Fenster bereits die Förderungen beantragen bzw. die Förderzusage haben. Lesen Sie aber in der jeweiligen Förderkriterien nach, ob eine Beantragung auch nach dem bereits erfolgten Fenstertausch möglich ist. Gerne helfen Ihnen hier auch der Energiesparverband bzw. Ihre Hausbank weiter und diese können Ihnen genau sagen, welche finanziellen Unterstützungen es ansonsten noch gibt.
Wir würden Ihnen empfehlen, sich an den Energiesparverband zu wenden. Dieser ist der erste Ansprechpartner bei der Planung einer Sanierung und kann Ihnen mitteilen, was für den neuen Sanierungsbonus alles erforderlich ist.

Alternativ können Sie bei Ihrer Hausbank nachfragen, welche Möglichkeiten es hier genau gibt.

Genaue Informationen finden Sie auch hier: www.sanierungsbonus.at
Nach unserem Wissensstand ist es nicht möglich, den Sanierungsbonus und den Handwerkerbonus gemeinsam zu beantragen.
Für die Inanspruchnahme bestimmter Förderungen in Oberösterreich sollten Sie als ersten Schritt Kontakt mit dem Energiesparverband oder einem externen Energieberater aufnehmen. Dieser klärt Sie über die verschiedenen Sanierungsmaßnahmen auf und zeigt Ihnen auf, welche Förderungen hierfür genutzt werden können.

Holen Sie sich von zwei oder drei Fensteranbietern Kostenvoranschläge ein, um die bevorstehenden Kosten besser einschätzen zu können.

Bevor Sie bei einem Fensteranbieter bestellenempfehlen wir Ihnen dringend, die Fördermittel bei den zuständigen Förderstellen zu beantragen und mit der Bestellung zu warten, bis Sie einen positiven Bescheid erhalten haben.

Nachdem Sie den Auftrag erteilt und die Arbeiten abgeschlossen haben, bezahlen Sie die Rechnung und laden Sie diese anschließend auf dem jeweiligen Portal der Förderstellen hoch.

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird die Förderstelle für gewöhnlich die genehmigten Fördermittel auszahlen.

Bitte beachten Sie, dass dies ein grober Überblick ist und der Prozess je nach Förderung variieren kann. Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch detailliert über die einzelnen Schritte und Förderkriterien.
Je nach Förderung können die Zeiträume von der Einreichung der Endabrechnung bis zur Auszahlung unterschiedlich ausfallen, und erfahrungsgemäß betragen diese 1 bis 4 Monate. Die jeweilige Dauer richtet sich auch je nach Beliebtheit der Förderung. So berichteten uns Kunden, dass sie beim Sanierungsbonus etwa bis zu 7 Monate warten mussten, bis das Geld am Konto war.

Falls Sie es genauer wissen möchten, sollten Sie bei der jeweiligen Förderstelle anfragen, wie lange aktuell die Bearbeitungszeiten sind.
Für die Wohnbauförderung in Oberösterreich gelten im Jahr 2024 spezifische Einkommensgrenzen, die abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen sind. Diese Grenzen bestimmen, ob und in welchem Umfang Sie für die Fenstertauschförderung in Frage kommen. Im Folgenden sind die aktuellen Einkommensgrenzen aufgeführt:
  • Bei einer Person liegt die Einkommensgrenze bei 50.000 €.
  • Bei zwei Personen erhöht sich die Grenze auf 85.000 €.
  • Für jede weitere Person im Haushalt addieren sich 7.500 € zur Gesamtsumme.
  • Zusätzlich wird ein Betrag von 7.500 € berücksichtigt, wenn Alimentationszahlungen pro Kind geleistet werden.
Sollte Ihr Einkommen die festgelegten Grenzen überschreiten, gibt es dennoch Möglichkeiten zur Förderreduktion:
  • Überschreitet das Einkommen die Grenze um bis zu 10 %, wird die Förderung um 25 % reduziert.
  • Bei einer Überschreitung von bis zu 20 % erfolgt eine Reduktion um 50 %.
  • Überschreitet das Einkommen die Grenze um bis zu 30 %, reduziert sich die Förderung um 75 %.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Reduktionsregelungen nicht für den Mietkauf gelten. Informieren Sie sich aber auch noch selbstständig bei der Förderstelle, ob es diesbezüglich eine Aktualisierung gab!

Ob und wie weit diese Regelung auch für den Sanierungsbonus gilt, müsste bei der Förderstelle individuell angefragt werden.
Derzeit sind uns Fenstertauschförderungen im Zusammenhang mit Fluglärm nur für die Flughäfen in Wien, Salzburg und Innsbruck bekannt. Für den Flughafen Linz liegen uns keine entsprechenden Informationen zu Fördermöglichkeiten vor.

Grundsätzlich basieren die Förderungen für den objektseitigen Lärmschutz auf den gesetzlichen Bestimmungen sowie auf freiwilligen Lärmschutzprogrammen der jeweiligen Flughäfen. Zum Beispiel gibt es Lärmschutzprogramme, die bei Grenzwertüberschreitungen von bestimmten Lärmschwellen den Austausch von Fenstern gegen Schallschutzfenster unterstützen. Die genauen Voraussetzungen und Grenzwerte variieren je nach Flughafen.

Für genauere Informationen zu möglichen Förderungen in Ihrer Region empfehlen wir, direkt beim zuständigen Flughafen oder bei lokalen Behörden nachzufragen. Eventuell bietet der Flughafen Linz in Zukunft auch ein ähnliches Programm an, um betroffene Anwohner zu unterstützen.

… Sie haben eine Frage zu Förderungen für Fenster in Oberösterreich? Senden Sie uns einfach eine Nachricht an office@fensterschmidinger.at und wir werden Ihnen dann umgehend unsere Antwort mitteilen!

 

Handeln Sie jetzt, wir beraten Sie – Nutzen Sie Ihre Förderungen für Fenster und Türen!

Ist es nicht endlich an der Zeit, dass Sie die volle Bandbreite an Förderungen für Fenster und Türen vollständig ausschöpfen? Ja, Sie haben das richtig gehört! Die Chancen stehen nämlich sehr gut, dass Sie berechtigt sind, finanzielle Unterstützung für Ihren nächsten Fenster- oder Türentausch zu erhalten.

Bei Fenster Schmidinger verstehen wir nämlich, dass der Austausch von Fenstern und Türen eine wirklich erhebliche Investition sein kann. Aus diesem Grund sind wir stets bemüht, Sie kontinuierlich mit den allerneuesten Informationen über die aktuell verfügbaren staatlichen und auch regionalen Förderungen zu versorgen. Wir sind fest davon überzeugt, dass wirklich jeder Zugang zu hochwertigen, darüber hinaus auch energieeffizienten Fenstern und Türen haben sollte.

Falls Sie irgendwelche Fragen haben sollten, zögern Sie bitte nicht, uns direkt zu kontaktieren! Sie können uns nämlich ganz einfach unter der Telefonnummer +43 7239 7031 erreichen sowie eine E-Mail an office@fensterschmidinger.at schreiben.

Haben Sie eventuell Bedenken, dass wir Ihre Fragen über E-Mail oder Telefon vielleicht nicht vollständig beantworten können? Das ist überhaupt kein Problem. Denn wir bieten auch persönliche Beratungstermine vor Ort oder sogar in unserem eigenen Schauraum in Gramastetten an.

Beratungstermin für Fenster und Türen buchen

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