In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die Förderungen für Fenster in Oberösterreich vor. Wir beleuchten nicht nur die Landesförderungen, die OÖ bietet, sondern zeigen Ihnen auch die Bundesförderungen auf – und das mit hilfreichen Beispielen!
Alte Fenster mit nicht mehr zeitgemäßer Verglasung oder defekten Dichtungen gehören zu den größten Schwachstellen eines Hauses. Sie sorgen nicht nur für Zugluft und Lärm, sondern treiben auch die Heizkosten in die Höhe. Studien belegen: Mit alten Fenstern und Türen verlieren wir im Schnitt 30 % der Wärme. Deshalb empfehlen wir, alle Fenster und Türen, insbesondere die, die älter als 30 Jahre sind, vor dem Winter auf ihre Dichtheit zu überprüfen.
Planen Sie einen Fenstertausch? In Österreich stehen Ihnen dazu verschiedene Förderungen zur Verfügung. Hören Sie also auf zu träumen und verwirklichen Sie Ihr Eigenheim mit niedrigen Energiekosten und höchstem Wohnkomfort.
Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten von Bund sowie Land. Die wichtigsten Förderungen für Ihre neuen Fenster haben wir Ihnen daher in diesem Beitrag herausgesucht:
Inhaltsverzeichnis
Sie möchten wissen, welche spezifischen Förderungen es für den Fenstertausch in Oberösterreich aktuell gibt und möchten gleich zu den Antragsformularen gelangen. Wir haben Ihnen hierzu in der nachstehenden Tabelle die wichtigsten Förderungen für den Fenstertausch zusammengefasst:
Fördermöglichkeit | Hinweis zu den Förderkriterien | Link oder weitere Informationen | Förderantrag |
---|---|---|---|
Wohnbauförderung Oberösterreich | Die Wohnbauförderung Oberösterreich bietet Förderungen für Fenstertausch. Wichtige Kriterien sind der U-Wert sowie die Schalldämmung. Ein Fachbetrieb muss den Einbau vornehmen. | Land Oberösterreich | Förderung Fenstertausch OÖ 2024 Antrag – Sanierung bis zu 3 Wohnungen (PDF) |
Sanierungsbonus 2024 | Der Sanierungsbonus 2024 fördert energetische Gebäudesanierungen wie etwa den Fenstertausch und die Heizungsumstellungen. | sanierungsbonus.at | Registrierung ausschließlich online |
Öko-Sonderausgaben-Pauschale | Ab 2023 sind Ausgaben für energetische Sanierungen sowie Heizungsumstellungen als „Öko-Sonderausgabenpauschale“ steuerlich absetzbar. Die jährliche Förderung beträgt hierfür 800 €, insgesamt bis zu 4.000 €. | Öko-Sonderausgabenpauschale Bundesministerium für Finanzen | |
Lärmschutz-Maßnahmen durch die OÖ Straßenverwaltung | Das Landes-Förderprogramm unterstützt den Einbau von Schallschutzfenstern mit bis zu 40% der Kosten. Anträge muss man aber vor Projektbeginn online stellen. | Land Oberösterreich | Antrag Lärmschutzmaßnahmen OÖ – Online |
(Stand 10/2024 – Änderung und Irrtümer vorbehalten)
Der Sanierungsbonus, auch bekannt als Sanierungsscheck, erfährt ab dem Jahr 2024 eine deutliche Aufwertung. Nun lassen sich bei einem Fenstertausch bis zu maximal 9.000,00 € fördern. Aufgrund der hohen Nachfrage nach dieser attraktiven Fördermöglichkeit haben wir einen separaten Beitrag verfasst. Dort finden Sie alle relevanten Informationen zur Förderung und zur Beantragung.
Entdecken Sie in unserem Beitrag alles über die neue und zudem verbesserte Sanierungsförderung: Erhöhte Förderungen ab 2024.
Anhand eines Beispiels haben wir eine Infografik erstellt, die zeigt, wie hoch die Förderung bei positiver Antragstellung sowie Umsetzung des Sanierungsbonus aktuell sein könnte. Wichtig ist, dass die Förderung erst nach erfolgreicher Umsetzung ausbezahlt wird und daher der Gesamtbetrag vorab von Ihnen vorfinanziert werden muss.
Nachstehend zeigen wir Ihnen einen kleinen Einblick in die Förderlandschaft in Oberösterreich und welche Förderung Sie im Hinblick des Fenstertausches beantragen können:
Was fördert Oberösterreich im Hinblick auf den Fenstertausch?
Oberösterreich fördert den Einbau von Fenstern mit gleichzeitigem außenliegendem Sonnenschutz und darüber hinaus Wohnungseingangstüren der Widerstandsklasse RC2. Die Baubewilligung des Gebäudes muss mindestens 20 Jahre zurückliegen.
Wie erfolgt die Förderung?
Bauzuschüsse decken 15% der förderbaren Kosten, maximal jedoch 1.000 Euro pro Wohnung. Kauft man eine gebrauchte Wohnung innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung, erhöht sich zudem der Zuschuss um 500 Euro.
Welche Bedingungen gelten?
Ein gewerblich befugtes Unternehmen muss allerdings die Arbeiten durchführen. Außerdem dürfen die Rechnungen nicht älter als zwei Jahre sein und müssen auf den Antragsteller lauten. Der U-Wert der Fenster und Türen muss dabei ≤ 1,1 W/m²K betragen.
Zusätzliche Hinweise:
Die geförderte Wohnung muss zudem mindestens fünf Jahre als Hauptwohnsitz dienen, andernfalls ist der Zuschuss zurückzuzahlen.
Wo gibt’s mehr Infos?
Auf der Website des Landes Oberösterreich unter dem Pfad: Themen > Service > Förderungen > Bauen und Wohnen > Sanierung von Miet- und Eigentumswohnungen.
(Stand: Oktober 2023)
Was kommt für eine Förderung infrage?
Sanierungsprojekte für Wohnhäuser mit mehr als drei Wohneinheiten qualifizieren sich, wenn ihre Baugenehmigung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Die Sanierung muss mindestens drei verschiedene Gewerke einschließen. Achten Sie auch darauf, dass die Fenster bestimmte Mindestanforderungen erfüllen.
Wie läuft die Förderung ab?
Sie erhalten eine Kombination aus nicht rückzahlbaren Zuschüssen ebenso wie einem Darlehen mit einer Laufzeit zwischen 15 und 30 Jahren. Die Zuschüsse zahlt man halbjährlich aus, solange man das Darlehen zurückzahlt. Verschiedene Kriterien bestimmen die Höhe der Zuschüsse, die Sie auch auf der Webseite des Landes Oberösterreich nachlesen können.
Wichtige Bedingungen & Hinweise
Bevor Sie die Sanierungsmaßnahmen beauftragen, nehmen Sie unbedingt ein kostenloses Beratungsgespräch beim O.Ö. Energiesparverband in Anspruch.
Kontakt:
O.Ö. Energiesparverband
Landstraße 45, 4020 Linz
Tel.: 0800/205206 oder aber 0732/7720-14860
Web: www.energiesparverband.at
Wo gibt’s mehr Infos?
Informationen: www.land-oberoesterreich.gv.at
Themen > Service > Förderungen > Bauen und Wohnen > Sanierung und Erweiterung von Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen
(Stand: Oktober 2023)
Was fördert das Programm?
Die Förderung zielt darauf ab, die Sanierung von Gebäuden, den Zu- und Einbau zusätzlicher Wohnräume oder Wohnungen sowie die Umwandlung von bisher nicht wohnlich genutzten Gebäuden in Wohnraum zu unterstützen. Dabei fördert sie nicht nur die Schaffung von mehr Wohnraum, sondern trägt auch zur Verbesserung der Wohnqualität bei. Durch diese Maßnahmen wird ebenso die energetische Sanierung vorangetrieben, was wiederum einen positiven Effekt auf die Umwelt hat.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Ihre Baubewilligung sollte mindestens 20 Jahre alt sein. Ihr Sanierungsprojekt sollte mindestens drei Gewerke umfassen. Zudem beachten Sie auch die Mindestanforderungen für Fenster und andere Bauelemente.
Wie erhalten Sie die Förderung?
Sie können zwischen nicht rückzahlbaren Zuschüssen und einem Darlehen wählen, dessen Laufzeit zwischen 15 und 30 Jahren liegt. Die Zuschüsse zahlt man Ihnen halbjährlich aus, solange Sie das Darlehen zurückzahlen. Die Höhe der Zuschüsse hängt von verschiedenen Kriterien ab, die Sie auf der Webseite des Landes Oberösterreich nachlesen können.
Wichtige Hinweise:
Lassen Sie sich unbedingt vor der Durchführung sowie Beauftragung der Sanierungsmaßnahmen vom O.Ö. Energiesparverband beraten. Sie erreichen ihn unter der Adresse Landstraße 45, 4020 Linz, oder aber auch telefonisch unter 0800/205206 oder 0732/7720-14860. Weitere Informationen finden Sie zudem auf der Webseite www.energiesparverband.at.
Wo finden Sie weitere Informationen?
Besuchen Sie die Webseite www.land-oberoesterreich.gv.at und navigieren Sie dann zu: Themen > Service > Förderungen > Bauen und Wohnen > Sanierung von Häusern bis zu 3 Wohnungen.
(Stand: Oktober 2023)
Gesamtkosten des Fenstertausches – fiktives Beispiel:
Förderungsarten:
Berechnung der Förderung in OÖ:
Da die Gesamtkosten 10.000 € betragen und innerhalb der maximal förderbaren Kosten für eine Einzelbauteilsanierung liegen (15.000 €), wird die Förderung folgendermaßen berechnet:
Ersparnis:
Die oben genannten Werte dienen als fiktives Beispiel, um eine bessere Übersicht zu bieten, wie die Förderung funktioniert. Bitte beachten Sie, dass die Förderung nur gewährt wird, wenn die energetischen Mindestanforderungen gemäß den Vorgaben erfüllt werden.
Was fördert die OÖ Straßenverwaltung?
Investieren Sie in den Einbau von Lärmschutzfenstern und -türen in Ihren Wohn- und Schlafräumen, um sich vor Verkehrslärm einer Landesstraße zu schützen.
Fenster mit mindestens 38 dB Schalldämmung: Unabhängig vom genauen dB-Wert sind diese Fenster förderfähig. Die Qualität wird vor Ort geprüft.
Wie erhalten Sie die Förderung?
Beantragen Sie einen Pauschalbetrag, der sich nach den aktuellen Fördersätzen für Fenster richtet. Dieser Betrag hängt dementsprechend vom Umfang Ihrer Lärmschutzfenster und -türen ab. Außerdem steht für den Einbau von Schalldämmlüftern in Schlafräumen ein gesonderter Pauschalbetrag zur Verfügung.
Wichtige Bedingungen & Hinweise:
Stellen Sie sicher, dass Ihr Wohnobjekt entweder vor der Errichtung der betreffenden Landesstraße existierte oder dass die Baubewilligung dafür vor dem 1. Januar 1996 erteilt wurde. Neubauten und weitere Projekte werden entsprechend dem Baufortschritt bewertet.
Zusätzliche Punkte zum Thema Fenstertausch:
Keine Schallschutzzonen-Datenbank
Derzeit gibt es keine zentrale Datei, in der Sie nachsehen können, ob eine Straße als Schallschutzzone klassifiziert ist. In den meisten Fällen werden Schallschutzmessungen vor Ort durchgeführt. Ausnahmen bestehen bei stark frequentierten Straßen wie der B139 durch Linz oder Durchzugsstraßen in Wels, wo keine weiteren Messungen erforderlich sind.
Wie Sie die richtige Förderungshöhe berechnen
Ein hilfreicher Tipp zur Berechnung der Förderhöhe als Beispiel:
Weitere Informationen:
Besuchen Sie die Webseite www.land-oberoesterreich.gv.at und navigieren Sie dann zu: Themen > Service > Förderungen > Bauen und Wohnen > Lärmschutzmaßnahmen durch die OÖ Straßenverwaltung.
(Stand: Oktober 2024)
Thermische Sanierungsmaßnahmen werden aufgrund ihrer Bedeutung für Energieeffizienz und Klimaneutralität von Bund und Ländern gefördert. Beispielsweise können Sie in Oberösterreich die Wohnbauförderungen mit dem Sanierungsbonus 2024 kombinieren.
Der Sanierungsbonus bietet Ihnen einen einmaligen Zuschuss für durchgeführte Maßnahmen. Zusätzlich gewähren viele Gemeinden Förderungen, die ebenfalls kombiniert werden können. Einige Bundesländer bieten sogar Annuitätenzuschüsse an, welche als jährlicher Zuschuss zu einem Kredit ausgezahlt werden.
Weitere Informationen: Es gibt diverse Förderschienen, die je nach Maßnahmenpaket unterschiedlich genutzt werden können. Informieren Sie sich daher vor Beginn der Sanierung, um das Maximum an Förderungen zu erhalten.
EXTRA-TIPP: Bevor Maßnahmen umgesetzt werden und Auftrag vergeben wird, unbedingt informieren!
Eine Sanierungsberatung hilft Ihnen, die voraussichtliche Gesamthöhe aller möglichen Förderungen zu ermitteln, bevor Sie investieren.
In Österreich können Kosten für den Fenstertausch als Öko-Sonderausgabenpauschale steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Rechnung und die Einzahlung auf den Antragsteller ausgestellt sind und nur qualifizierte Fensterfirmen beauftragt wurden. Die tatsächlich geleisteten Ausgaben – abzüglich ausbezahlter Förderungen aus öffentlichen Mitteln – müssen, um förderfähig zu sein, den Betrag von 4.000 € (für die thermisch-energetische Sanierung) oder aber von 2.000 € (für den „Heizkesseltausch“) übersteigen.
Absetzbare Maßnahmen:
Nicht absetzbar:
Weitere Details können beim Bundesministerium für Finanzen erfragt werden.
Diese steuerliche Förderung ist an eine Bundesförderung gebunden und beträgt für thermisch-energetische Sanierungen 800 € jährlich. Insgesamt sind steuerlich wirksam 4.000 €. Dabei kann ausschließlich der Empfänger der Förderung die Öko-Sonderausgabenpauschale in Anspruch nehmen.
Nähere Informationen finden Sie unter >> Öko-Sonderausgabenpauschale Bundesministerium für Finanzen
(Stand: Oktober 2023)
Die österreichische Bundesregierung legt den Handwerkerbonus plus für 2024 sowie 2025 neu auf. Insgesamt stehen daher 300 Mio. € im Fördertopf bereit, um Personen zu unterstützen, die eine Modernisierung planen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie den neuen Handwerkerbonus plus beantragen können und wir halten Sie auf dem Laufenden, ab wann die Beantragung möglich ist: Der Handwerkerbonus 2024 bald wieder da
Bitte beachten Sie, dass die meisten Förderungen einen reinen Austausch der Haustür nicht unterstützen. Stattdessen ist der Austausch oft erst im Zuge eines kompletten Fenstertausches in Ihrem Haus förderungsfähig und kann erst dann mit beantragt werden. Lesen Sie dazu bitte ausführlich die jeweilige Förderrichtlinie nach. Aktuell ist uns aber eine reine Förderung nur für Haustüren nicht bekannt.
Anders sieht es beim Auswechseln der Wohnungseingangstüre mit einer Mindestwiderstandsklasse von RC2 aus. Hauseigentümer, Wohnungseigentümer oder Mieter erhalten vom Land Oberösterreich einen Zuschuss von 15 % der förderbaren Kosten, maximal jedoch 1.000 € pro Wohnung.
… Sie haben eine Frage zu Förderungen für Fenster in Oberösterreich? Senden Sie uns einfach eine Nachricht an office@fensterschmidinger.at und wir werden Ihnen dann umgehend unsere Antwort mitteilen!
Ist es nicht endlich an der Zeit, dass Sie die volle Bandbreite an Förderungen für Fenster und Türen vollständig ausschöpfen? Ja, Sie haben das richtig gehört! Die Chancen stehen nämlich sehr gut, dass Sie berechtigt sind, finanzielle Unterstützung für Ihren nächsten Fenster- oder Türentausch zu erhalten.
Bei Fenster Schmidinger verstehen wir nämlich, dass der Austausch von Fenstern und Türen eine wirklich erhebliche Investition sein kann. Aus diesem Grund sind wir stets bemüht, Sie kontinuierlich mit den allerneuesten Informationen über die aktuell verfügbaren staatlichen und auch regionalen Förderungen zu versorgen. Wir sind fest davon überzeugt, dass wirklich jeder Zugang zu hochwertigen, darüber hinaus auch energieeffizienten Fenstern und Türen haben sollte.
Falls Sie irgendwelche Fragen haben sollten, zögern Sie bitte nicht, uns direkt zu kontaktieren! Sie können uns nämlich ganz einfach unter der Telefonnummer +43 7239 7031 erreichen sowie eine E-Mail an office@fensterschmidinger.at schreiben.
Haben Sie eventuell Bedenken, dass wir Ihre Fragen über E-Mail oder Telefon vielleicht nicht vollständig beantworten können? Das ist überhaupt kein Problem. Denn wir bieten auch persönliche Beratungstermine vor Ort oder sogar in unserem eigenen Schauraum in Gramastetten an.
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