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Förderungen für Fenster & Türen in Oberösterreich

In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die Förderungen für Fenster in Oberösterreich sowie für den Fenstertausch vor. Wir beleuchten nicht nur die Landesförderungen, die OÖ bietet, sondern zeigen Ihnen auch die Bundesförderungen auf – und das mit hilfreichen Beispielen!

Alte Fenster mit nicht mehr zeitgemäßer Verglasung oder defekten Dichtungen gehören zu den größten Schwachstellen eines Hauses. Sie sorgen nicht nur für Zugluft und Lärm, sondern treiben auch die Heizkosten in die Höhe. Studien belegen: Mit alten Fenstern und Türen verlieren wir im Schnitt 30 % der Wärme. Deshalb empfehlen wir, alle Fenster und Türen, insbesondere die, die älter als 30 Jahre sind, vor dem Winter auf ihre Dichtheit zu überprüfen.

Planen Sie einen Fenstertausch? In Österreich stehen Ihnen dazu verschiedene Förderungen zur Verfügung. Hören Sie also auf zu träumen und verwirklichen Sie Ihr Eigenheim mit niedrigen Energiekosten und höchstem Wohnkomfort.

Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten von Bund sowie Land. Die wichtigsten Förderungen für Ihre neuen Fenster haben wir Ihnen daher in diesem Beitrag herausgesucht:

Inhaltsverzeichnis

Tabelle als Übersicht für die Förderungen für den Fenstertausch in OÖ

Sie möchten wissen, welche spezifischen Förderungen es für den Fenstertausch in Oberösterreich aktuell gibt und möchten gleich zu den Antragsformularen gelangen. Wir haben Ihnen hierzu in der nachstehenden Tabelle die wichtigsten Förderungen für den Fenstertausch zusammengefasst:

Bundes- bzw. Landesförderung Fördermöglichkeit  Hinweis zu den Förderkriterien       Link oder weitere Informationen      Förderantrag
Oberösterreich Spezifische Förderungen Wohnbauförderung Oberösterreich Die Wohnbauförderung Oberösterreich bietet Förderungen für Fenstertausch. Wichtige Kriterien sind der U-Wert sowie die Schalldämmung. Ein Fachbetrieb muss den Einbau vornehmen. Land Oberösterreich Förderung Fenstertausch OÖ 2024 Antrag – Sanierung bis zu 3 Wohnungen (PDF)
Österreich spezifische Förderungen Sanierungsbonus 2024 Der Sanierungsbonus 2024 fördert energetische Gebäudesanierungen wie den Fenstertausch und die Heizungsumstellungen. Der Sanierungsbonus wurde am 19.12.2024 eingestellt. Neuauflage für das Jahr 2025, aktuell noch keine Informationen. sanierungsbonus.at Registrierung ausschließlich online
Österreich spezifische Förderungen Öko-Sonderausgaben-Pauschale Ab 2023 sind Ausgaben für energetische Sanierungen sowie Heizungsumstellungen als „Öko-Sonderausgabenpauschale“ steuerlich absetzbar. Die jährliche Förderung beträgt hierfür 800 €, insgesamt bis zu 4.000 €. Öko-Sonderausgaben-Pauschale Bundesministerium für Finanzen

Antrag online Arbeitnehmerveranlagung 2023

Oberösterreich Spezifische Förderungen Lärmschutz-Maßnahmen durch die OÖ Straßenverwaltung Das Landesförderprogramm unterstützt den Einbau von Schallschutzfenstern mit bis zu 40 % der Kosten. Anträge muss man aber vor Projektbeginn online stellen. Land Oberösterreich Antrag Lärmschutzmaßnahmen OÖ – Online
Österreich spezifische Förderungen Handwerkerbonus Der Handwerkerbonus unterstützt Privatpersonen beim Fenstertausch, indem er 20 % der Arbeitskosten (netto) bis zu einer Förderhöhe von 2.000 € (ab 2025: 1.500 €) erstattet. handwerkerbonus.gv.at Antragstellung mittels ID-Austria – Beschreibung

(Stand 1/2025 – Änderung und Irrtümer vorbehalten)

Sanierungsbonus 2024 für den Fenstertausch in Oberösterreich

Der Sanierungsbonus, auch bekannt als Sanierungsscheck, erfuhr ab dem Jahr 2024 eine deutliche Aufwertung. Man hatte bei einem Fenstertausch bis zu maximal 9.000,00 € Förderung erhalten. Aufgrund der hohen Nachfrage nach dieser attraktiven Fördermöglichkeit hatten wir einen separaten Beitrag verfasst. Dort fanden Sie alle relevanten Informationen zur Förderung und zur Beantragung.

Entdecken Sie in unserem Beitrag alles über die verbesserte Sanierungsförderung: Erhöhte Förderungen ab 2024 und 2025.

Erhöhte Förderungen für das Erneuern der Fenster

Erhöhte Förderungen für das Erneuern der Fenster sowie weitere Sanierungsmaßnahmen mit dem neuen Sanierungsbonus 2024 für Ihr Objekt in Oberösterreich!

Beispiel der Höhe der Sanierungsförderung bei Einzelbauteilsanierung wie Fenstertausch

Anhand eines Beispiels haben wir eine Infografik erstellt, die zeigt, wie hoch die Förderung bei positiver Antragstellung sowie Umsetzung des Sanierungsbonus aktuell sein könnte. Wichtig ist, dass die Förderung erst nach erfolgreicher Umsetzung ausbezahlt wird und daher der Gesamtbetrag vorab von Ihnen vorfinanziert werden muss.

Infografik zur Förderung Fenstertausch OÖ: Beispiel zur Höhe der Sanierungsförderung bei Einzelbauteilsanierung.

Infografik zur Förderung Fenstertausch OÖ: Beispiel zur Höhe der Sanierungsförderung bei Einzelbauteilsanierung.

Sanierungsbonus eingestellt

Leider wurde der Sanierungsbonus für Fenstertausch bereits am 20.12.2024 eingestellt, da das Förderbudget schneller als gedacht ausgeschöpft war. Ob und wann es eine Neuauflage des Sanierungsbonus im Jahr 2025 geben wird, hängt derzeit ganz von der nächsten österreichischen Regierung ab. Wir informieren Sie natürlich auf unserer Webseite über alle aktuellen Entwicklungen und mögliche Alternativen.


Wohnbauförderung in Oberösterreich im Detail

Sie planen, Ihre Fenster in Oberösterreich zu tauschen, und möchten dabei Geld sparen? Die gute Nachricht: Oberösterreich unterstützt Sie dabei mit attraktiven Förderungen! Damit wird es leichter, in hochwertige, energieeffiziente Fenster zu investieren und gleichzeitig Ihre Wohnqualität zu steigern. Hier finden Sie die wichtigsten Infos rund um die aktuellen Förderungen zum Fenstertausch – ganz einfach erklärt:

Sanierung von Miet- und Eigentumswohnung

Was fördert Oberösterreich im Hinblick auf den Fenstertausch?
Oberösterreich fördert den Einbau von Fenstern mit gleichzeitigem außenliegendem Sonnenschutz und darüber hinaus Wohnungseingangstüren der Widerstandsklasse RC2. Die Baubewilligung des Gebäudes muss mindestens 20 Jahre zurückliegen.

Wie erfolgt die Förderung?
Bauzuschüsse decken 15 % der förderbaren Kosten, maximal jedoch 1.000 € pro Wohnung. Kauft man eine gebrauchte Wohnung innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung, erhöht sich zudem der Zuschuss um 500 €.

Welche Bedingungen gelten?
Ein gewerblich befugtes Unternehmen muss allerdings die Arbeiten durchführen. Außerdem dürfen die Rechnungen nicht älter als zwei Jahre sein und müssen auf den Antragsteller lauten. Der U-Wert der Fenster und Türen muss dabei ≤ 1,1 W/m²K betragen.

Zusätzliche Hinweise:
Die geförderte Wohnung muss zudem mindestens fünf Jahre als Hauptwohnsitz dienen, andernfalls ist der Zuschuss zurückzuzahlen.

Wo gibt’s mehr Infos?
Auf der Website des Landes Oberösterreich unter dem Pfad: Themen > Service > Förderungen > Bauen und Wohnen > Sanierung von Miet- und Eigentumswohnungen.

Formular als PDF-Download

Stand: Jänner 2025 – Die Angaben erfolgen ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich auch direkt auf der offiziellen Webseite des Landes Oberösterreich, da sich Förderbedingungen kurzfristig ändern können.

Förderung Fenstertausch - Infografik zu Förderungen in OÖ: Arten, Zuschusshöhen & Infoquellen.

Förderung Fenstertausch – Wohnbauförderung von Miet- und Eigentumswohnung im Überblick

Sanierung und Erweiterung von Wohnhäusern mit mehr als drei Wohnungen

Sie möchten ein Wohnhaus mit mehreren Einheiten modernisieren und dabei Förderungen nutzen? Das Land Oberösterreich unterstützt umfassende Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen mit einer attraktiven Kombination aus Zuschüssen und zinsgünstigem Darlehen.

Was kommt für eine Förderung infrage?
Förderfähig sind Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen an Wohnhäusern mit mehr als drei Wohnungen, sofern die Baubewilligung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der Bausubstanz und Energieeffizienz.
Auch Maßnahmen zur Erweiterung von Wohnraum (z. B. Balkone, Loggien oder Terrassen) sind im Rahmen der Sanierung förderfähig.

Wie läuft die Förderung ab?
Sie erhalten:

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 80 % der förderbaren Sanierungskosten, maximal jedoch 1.000 € pro m² Wohnnutzfläche. Für jede neu errichtete Einheit wie z. B. einen Balkon kann ein Zusatzdarlehen von 5.000 € beantragt werden.

Wichtige Bedingungen & Hinweise

Kostenlose Beratung vorab:
OÖ Energiesparverband
Landstraße 45, 4020 Linz
Tel.: 0800 / 205206 oder 0732 / 7720-14860
www.energiesparverband.at

Wo gibt’s mehr Infos?
Informationen:
www.land-oberoesterreich.gv.at
Themen > Service > Förderungen > Bauen und Wohnen > Sanierung und Erweiterung von Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen

Formular als PDF-Download

Stand: April 2025 – Angaben ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich vor Antragstellung über mögliche Änderungen der Förderbedingungen.

Vorher-nachher Bild: rechts sanierungsbedürftiges Haus, links glanzvoll renovierter Altbau mit Hinweis auf Fördermöglichkeiten. Förderungen für Fenster in Oberösterreich in der Übersicht!

Sie möchten Ihr Wohnhaus oder Einfamilienhaus in neuem Glanz erstrahlen lassen und sich auch Geld vom Staat dafür sichern? Für den Fenstertausch gibt es dazu unterschiedliche Förderungen in Österreich. Wir haben Ihnen die wichtigsten Förderungen für Fenster in Oberösterreich herausgesucht.

Sanierung von Häusern bis zu 3 Wohnungen

Sie planen eine umfassende Sanierung oder möchten zusätzlichen Wohnraum schaffen? Das Land Oberösterreich unterstützt Eigentümer von kleineren Wohnhäusern gezielt mit einer attraktiven Förderung. Ob durch Sanierung, Ausbau oder Zubau – verbessern Sie die Wohnqualität und profitieren Sie dabei auch energetisch und finanziell.

Was fördert das Programm?
Das Förderprogramm richtet sich an Besitzer:innen von Wohnhäusern mit bis zu drei Wohneinheiten. Unterstützt werden:

Ziel ist neben der Wohnraumschaffung auch die Verbesserung der Energieeffizienz und Bauökologie.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Welche Förderung gibt es?
Sie können wählen zwischen:

Beispiele für Förderhöhen:

Die Zuschüsse werden halbjährlich ausbezahlt, solange das Darlehen zurückgezahlt wird.

Unbedingt vorher: kostenlose Energieberatung
Vor der Beauftragung der Sanierung ist ein Beratungsgespräch mit dem OÖ Energiesparverband erforderlich:

OÖ Energiesparverband
Landstraße 45, 4020 Linz
Tel.: 0800 / 205206 oder 0732 / 7720-14860
www.energiesparverband.at

Wo finden Sie weitere Informationen?
Besuchen Sie die Webseite www.land-oberoesterreich.gv.at und navigieren Sie dann zu: Themen > Service > Förderungen > Bauen und Wohnen > Sanierung von Häusern bis zu 3 Wohnungen.

Formular als PDF-Download

Stand: April 2025 – Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten. Bitte informieren Sie sich vor Antragstellung über den aktuellen Stand der Förderbedingungen.


Beispiel zur Berechnung der oberösterreichischen Förderung und die Ersparnis bei Sanierung von Häusern bis zu 3 Wohnungen

Gesamtkosten des Fenstertausches – fiktives Beispiel:

Förderungsarten:

  1. Einzelbauteilsanierung wie etwa der Fenstertausch:
    • Höchstförderung für Fenster/Balkontür: 15.000 €
    • Förderungshöhe: 15 % der förderbaren Kosten

Berechnung der Förderung in OÖ:

Da die Gesamtkosten 10.000 € betragen und innerhalb der maximal förderbaren Kosten für eine Einzelbauteilsanierung liegen (15.000 €), wird die Förderung folgendermaßen berechnet:

Ersparnis:

Die oben genannten Werte dienen als fiktives Beispiel, um eine bessere Übersicht zu bieten, wie die Förderung funktioniert. Bitte beachten Sie, dass die Förderung nur gewährt wird, wenn die energetischen Mindestanforderungen gemäß den Vorgaben erfüllt werden.

Wichtig:
Die Förderung wird nur gewährt, wenn die Maßnahme durch ein befugtes Unternehmen durchgeführt wird und ein positiver energetischer Befund durch den OÖ Energiesparverband vorliegt. Die Sanierung darf erst nach der Beratung begonnen werden.

Infografik zeigt fiktive Berechnung der Landesförderung OÖ Fenstertausch: 15% Förderung bei 10.000 € Kosten, Ersparnis 1.500 €.

Infografik zeigt fiktive Berechnung der Landesförderung OÖ Fenstertausch: 15% Förderung bei 10.000 € Kosten, Ersparnis 1.500 €. Irrtümer und Änderungen vorbehalten!

Förderungen für Fenster durch Lärmschutzmaßnahmen der oberösterreichischen Straßenverwaltung

Was fördert die OÖ Straßenverwaltung?
Investieren Sie in den Einbau von Lärmschutzfenstern und -türen in Ihren Wohn- und Schlafräumen, um sich vor Verkehrslärm einer Landesstraße zu schützen.

Fenster mit mindestens 38 dB Schalldämmung: Unabhängig vom genauen dB-Wert sind diese Fenster förderfähig. Die Qualität wird vor Ort geprüft.

Wie erhalten Sie die Förderung?
Beantragen Sie einen Pauschalbetrag, der sich nach den aktuellen Fördersätzen für Fenster richtet. Dieser Betrag hängt dementsprechend vom Umfang Ihrer Lärmschutzfenster und -türen ab. Außerdem steht für den Einbau von Schalldämmlüftern in Schlafräumen ein gesonderter Pauschalbetrag zur Verfügung.

Wichtige Bedingungen & Hinweise:
Stellen Sie sicher, dass Ihr Wohnobjekt entweder vor der Errichtung der betreffenden Landesstraße existierte oder die Baubewilligung dafür vor dem 1. Januar 1996 erteilt wurde. Neubauten und weitere Projekte werden entsprechend dem Baufortschritt bewertet.

Zusätzliche Punkte zum Thema Fenstertausch:

Keine Schallschutzzonen-Datenbank
Derzeit gibt es keine zentrale Datei, in der Sie nachsehen können, ob eine Straße als Schallschutzzone klassifiziert ist. In den meisten Fällen werden Schallschutzmessungen vor Ort durchgeführt. Ausnahmen bestehen bei stark frequentierten Straßen wie der B139 durch Linz oder Durchzugsstraßen in Wels, wo keine weiteren Messungen erforderlich sind.

Wie Sie die richtige Förderungshöhe berechnen
Ein hilfreicher Tipp zur Berechnung der Förderhöhe als Beispiel:

Die genaue Förderhöhe wird individuell berechnet und richtet sich nach den aktuellen Fördersätzen.

Weitere Informationen:
Besuchen Sie die Webseite www.land-oberoesterreich.gv.at und navigieren Sie dann zu: Themen > Service > Förderungen > Bauen und Wohnen > Lärmschutzmaßnahmen durch die OÖ Straßenverwaltung.

Formular als PDF-Download

Stand: April 2025 – Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten. Bitte informieren Sie sich vor Antragstellung über den aktuellen Stand der Förderbedingungen.


Kombinationsmöglichkeiten von Landes- und Bundesförderungen mit dem Sanierungsbonus am Beispiel OÖ

Thermische Sanierungsmaßnahmen werden aufgrund ihrer Bedeutung für Energieeffizienz und Klimaneutralität von Bund und Ländern gefördert. Beispielsweise können Sie in Oberösterreich die Wohnbauförderungen mit dem Sanierungsbonus kombinieren.

Der Sanierungsbonus bietet Ihnen einen einmaligen Zuschuss für durchgeführte Maßnahmen. Zusätzlich gewähren viele Gemeinden Förderungen, die ebenfalls kombiniert werden können. Einige Bundesländer bieten sogar Annuitätenzuschüsse an, welche als jährlicher Zuschuss zu einem Kredit ausgezahlt werden. Ein Annuitätenzuschuss ist im Grunde eine Förderung, die dabei hilft, Kreditraten zu senken – also konkret die sogenannte Annuität, sprich die gleichbleibende monatliche Rate aus Zins und Tilgung. Statt das Geld direkt zu bekommen, wird der Zuschuss direkt an die Bank weitergegeben und reduziert so Ihre monatliche Belastung. Besonders interessant ist das z. B. bei Förderkrediten für energieeffizientes Bauen oder Sanieren.

Weitere Informationen: Es gibt diverse Förderschienen, die je nach Maßnahmenpaket unterschiedlich genutzt werden können. Informieren Sie sich daher vor Beginn der Sanierung, um das Maximum an Förderungen zu erhalten.

Icon Extra-TippEXTRA-TIPP: Bevor Maßnahmen umgesetzt werden und Auftrag vergeben wird, unbedingt informieren! 
Eine Sanierungsberatung hilft Ihnen, die voraussichtliche Gesamthöhe aller möglichen Förderungen zu ermitteln, bevor Sie investieren.

Infografik zur Kombinierbarkeit der Förderung Fenstertausch OÖ: Maximieren Sie Ihre Fördermöglichkeiten in Oberösterreich!

Infografik zur Kombinierbarkeit der Förderungen für Fenster in Oberösterreich bzw. für den Fenstertausch: Maximieren Sie Ihre Fördermöglichkeiten in Oberösterreich!

Bei der Arbeitnehmerveranlagung den Fenstertausch steuerlich absetzen in Österreich

Wenn Sie Ihre Fenster erneuern lassen, kann sich das doppelt lohnen: Einerseits sparen Sie langfristig Energie, andererseits können Sie die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen.

Was ist absetzbar?
In Österreich können thermisch-energetische Sanierungen, zu denen auch der komplette Fenstertausch zählt, über die sogenannte Öko-Sonderausgabenpauschale berücksichtigt werden.

Voraussetzung ist:

Wichtig: Kleinere Reparaturen, Wartungen oder selbst durchgeführte Maßnahmen sind nicht absetzbar.

Wie funktioniert die steuerliche Geltendmachung?
Das Beste daran: Sie müssen nichts aktiv eintragen. Die fördergebende Stelle übermittelt die Daten automatisch ans Finanzamt. Die Öko-Sonderausgabenpauschale wird somit automatisch bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.

Derzeit beträgt die steuerliche Entlastung für solche Maßnahmen bis zu 800 € jährlich – pro Person im Haushalt.

Bitte beachten Sie: Die steuerliche Absetzbarkeit über die Öko-Sonderausgabenpauschale ist nur möglich, wenn zuvor eine entsprechende Bundesförderung (z. B. thermisch-energetische Sanierung über die KPC) in Anspruch genommen wurde.

Nur in diesem Fall werden die Daten automatisch ans Finanzamt übermittelt und im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.

Zusätzliche Tipps zum Fenstertausch:

 

Tipp: Nähere Informationen finden Sie direkt beim Bundesministerium für Finanzen unter: www.bmf.gv.at/oeko-sonderausgabenpauschale

Stand: April 2025 – Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten. Bitte informieren Sie sich vor Antragstellung über den aktuellen Stand der Förderbedingungen.


Handwerkerbonus für Oberösterreich als Alternative Förderung für Fenster

Die österreichische Bundesregierung legt den Handwerkerbonus für 2024 sowie 2025 neu auf. Insgesamt stehen daher 300 Mio. € im Fördertopf bereit, um Personen zu unterstützen, die eine Modernisierung planen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie den neuen Handwerkerbonus beantragen können und wir halten Sie auf dem Laufenden, ab wann die Beantragung möglich ist: „Der Handwerkerbonus ist wieder da“.

Wichtige Hinweise zur Antragstellung des Handwerkerbonus: So vermeiden Sie eine Ablehnung

Um sicherzustellen, dass Ihr Antrag auf den Handwerkerbonus erfolgreich ist und nicht abgelehnt wird, sollten Sie die folgenden wichtigen Punkte beachten:

  1. Berücksichtigung von Skonto und Kostenreduktionen
    • Skonto sowie alle anderen gewährten Rabatte müssen im Förderbetrag berücksichtigt werden.
    • Nur tatsächlich bezahlte Arbeitsleistungen sind förderfähig. Wenn beispielsweise ein 5 % Rabatt auf die Gesamtrechnung gewährt wird, müssen die Arbeitsleistungsteile ebenfalls um diese 5 % reduziert werden.
  2. Ausschluss von Transport- und Lieferkosten
    • Transport- und Lieferkosten sind nicht förderbar.
    • Achten Sie darauf, dass die Formulierung „geliefert und montiert“ vermieden wird. Die Montage muss separat und ohne den Begriff „geliefert“ ausgewiesen sein, um förderfähig zu sein.
  3. Übereinstimmung von Rechnungs- und Zahlungsbetrag
    • Der Rechnungsbetrag muss exakt mit dem Zahlungsbetrag übereinstimmen.
    • Nur tatsächlich bezahlte Beträge können gefördert werden.
  4. Nachvollziehbarkeit der Arbeitsleistung
    • Der Betrag für die Arbeitsleistung auf der Rechnung muss klar und eindeutig erkennbar sein.
    • Stellen Sie sicher, dass die Leistungsteile transparent aufgegliedert sind.
  5. Klarheit des Leistungsortes
    • Der Ort der Leistungserbringung muss auf der Rechnung klar ersichtlich sein.
    • Dieser Ort muss mit den Angaben im Antrag übereinstimmen.
  6. Einhaltung des förderbaren Zeitraums
    • Der Leistungszeitraum darf nicht außerhalb des förderbaren Zeitraums vom 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025 liegen.
    • Überprüfen Sie, dass alle erbrachten Leistungen innerhalb dieses Zeitraums liegen.
  7. Rechnungsausstellung auf den Antragsteller
      • Die Rechnung muss auf den Antragsteller ausgestellt sein.
      • Stellen Sie sicher, dass man keine Rechnungen auf Dritte ausstellt, um die Förderfähigkeit zu gewährleisten.

Zusätzliche Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung:

Indem Sie diese Hinweise befolgen, erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Antrag auf den Handwerkerbonus erfolgreich bewilligt wird. Eine sorgfältige Vorbereitung und genaue Beachtung der Förderbedingungen sind der Schlüssel zum Erfolg.

So lange gilt der Handwerkerbonus

Es gibt zwei Förderperioden, nämlich das Kalenderjahr 2024 und das Jahr 2025. Leistungen zwischen 1. März und 31. Dezember 2024 können bis zum 28. Februar 2025 eingereicht werden. Für erbrachte Leistungen im Jahr 2025 kann man ab dem 1. März 2025 eine Förderung beantragen. Er gilt bis längstens 31.12.2025, solange das Förderbudget noch nicht ausgeschöpft ist.

Handwerker & Kundin Handshake, Symbol guter Zusammenarbeit - Handwerkerbonus plus 2024

In Österreich gibt es wieder einen Handwerkerbonus vom Staat, den man beispielsweise auch für den Fenstertausch erhalten kann.

Förderung des Haustürtausches in Oberösterreich

Bitte beachten Sie, dass die meisten Förderungen für den Fenstertausch einen reinen Austausch der Haustür nicht unterstützen. Stattdessen ist der Austausch der Haustüre oft erst im Zuge eines kompletten Fenstertausches in Ihrem Haus förderungsfähig und man kann ihn erst dann mitbeantragen. Lesen Sie dazu bitte ausführlich die jeweilige Förderrichtlinie nach. Aktuell ist uns aber eine reine Förderung nur für Haustüren nicht bekannt.

Anders sieht es beim Auswechseln der Wohnungseingangstüre mit einer Mindestwiderstandsklasse von RC2  aus. Hauseigentümer, Wohnungseigentümer oder Mieter erhalten vom Land Oberösterreich einen Zuschuss von 15 % der förderbaren Kosten, maximal jedoch 1.000 € pro Wohnung.


Förderung für Fenster im Neubau

Für Fenster in einem Neubau gibt es in Oberösterreich keine spezifische Förderung, die man ausschließlich für Fenster aufgelegt hat. Förderungen im Neubau konzentrieren sich auf nachhaltige, energieeffiziente Bauweisen und Umweltkriterien, wie den Bau von Niedrig- oder Optimalenergiehäusern, wobei Zuschüsse und Darlehen für energieeffiziente Maßnahmen und Materialien möglich sind. Fenster könnte man daher indirekt fördern, wenn sie Teil eines energieeffizienten Gesamtkonzepts sind und die Anforderungen, wie etwa niedrige U-Werte oder alternative Energiesysteme, erfüllen.

Tipp: Es lohnt sich, beim Energiesparverband Oberösterreich nachzufragen, ob aktuell Förderprogramme für den Neubau bestehen, bei denen Fenster im Rahmen eines Gesamtkonzepts berücksichtigt werden können.


FAQ – Ihre Fragen zum Thema Förderungen für Fenster in Oberösterreich

Es gibt in Österreich verschiedene Förderprogramme für den Austausch von Fenstern. Dabei ist die Förderung abhängig von unterschiedlichen Gegebenheiten wie dem Wohnort, der Art der verbauten Fenster und dem energetischen Standard des Gebäudes.

Eine Möglichkeit zur Förderung war der Sanierungsscheck, den die österreichische Bundesregierung angeboten hatte. Diese Förderung betrug bis zu 50 % der Gesamtkosten der energetischen Sanierung des Gebäudes, bis zu einer Höhe von 9.000 € pro Wohneinheit, das heißt, dass diese Unterstützung erheblich sein konnte. Leider wurde der Sanierungsbonus abrupt beendet, da das Förderbudget ausgeschöpft war. Wir halten Sie auf dem Laufenden, falls es hier ein neues Förderprogramm im Jahr 2025 gibt.

Auch regionale Förderprogramme werden von den Bundesländern angeboten. Diese Programme können allerdings unterschiedliche Förderbedingungen und -sätze aufweisen. Deshalb empfehlen wir, sich bei Ihrer örtlichen Behörde oder Energieberatungsstelle nach den Fördermöglichkeiten in Ihrer Region zu erkundigen.

Für einen Fenstertausch in Höhe von 26.000 € kann je nach Förderprogramm und individueller Situation des Antragstellers Fördermittel in Höhe von einigen Tausend Euro gewährt werden. Die Angaben sind jedoch ohne Gewähr, Irrtümer sowie Änderungen vorbehalten!
Für den Fenstertausch in Oberösterreich bzw. Österreich müssen Sie je nach Programm und Fördergeber unterschiedliche Antragsformulare ausfüllen. Die Formulare können Sie auf der Webseite des Fördergebers oder bei der zuständigen Behörde oder Energieberatungsstelle anfordern. In den Förderunterlagen können Sie auch oft entnehmen, wo der Förderantrag für den Fenstertausch danach einzureichen ist!

Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen vorbereitet haben und die Förderbedingungen auch wirklich erfüllen. Zum Beispiel: Angebote von Handwerkern oder Fensterbauern, die die Kosten und technische Details der Maßnahmen enthalten. Außerdem müssen Sie oft auch Nachweise über Ihr Einkommen oder Ihre Eigentumsverhältnisse bei manchen Förderungen erbringen.

Wir empfehlen Ihnen, sich beim Energiesparverband beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Schritte kennen und korrekt ausführen. Dort erhalten Sie weitere Informationen über die verschiedenen Förderprogramme in Ihrer Region – meist als kostenlose Beratungsleistung.

Die Antragstellung für die Förderung des Fenstertauschs sollte frühzeitig erfolgen, um sicherzustellen, dass Sie die Förderung erhalten, bevor Sie mit den Arbeiten anfangen.
Damit Fenster oder Türen förderungsfähig sind, müssen sie gewisse Mindestanforderungen erfüllen. Die einzelnen Kriterien finden Sie bei den jeweiligen Förderungsanträgen, die Sie bei Ihrer Hausbank oder Energieberater bekommen.

Besonders bei Förderungen, die ihr Hauptaugenmerk auf die Heizenergie-Einsparung legen, sind oft Fenster mit einer 3-Scheiben-Isolierverglasung mit thermischem Randverbund einzubauen. Oft ein Förderkriterium ist, dass man auch die Fenster und Türen von einem Fachbetrieb montieren lässt. Ein entsprechender Beleg für die Verrechnung der Montagearbeiten ist ebenfalls vorzulegen.

Bei den Werten der Fenster ist der U-Wert wichtig, welcher den Wärmedurchgangskoeffizienten des Fensters angibt. Je niedriger dieser Wert ist, desto besser ist die Wärmedämmung!
Nicht förderungsfähig sind Fenster und Türen, die beispielsweise für die Neuerrichtung eines Wintergartens oder einer Balkonverglasung dienen bzw. auch Fenstersysteme, welche die entsprechenden Wärmedämmwerte nicht erreichen.

Außerdem bekommt man keine Förderung für, beispielsweise, Innentüren, Fenster für unbeheizte Garagen oder Schuppen sowie die Malerarbeiten nach erfolgter Fenstermontage etc.

Nähere Informationen, welche Fenster und Türen Bund oder Land fördern, entnehmen Sie aus den jeweiligen Förderkriterien, die im Förderansuchen inhaltlich aufgelistet sind.
In der Regel muss man vor der Beauftragung der Fenster bereits die Förderungen beantragen bzw. die Förderzusage haben. Lesen Sie aber in der jeweiligen Förderkriterien nach, ob eine Beantragung auch nach dem bereits erfolgten Fenstertausch möglich ist. Gerne helfen Ihnen hier auch der Energiesparverband bzw. Ihre Hausbank weiter und diese können Ihnen genau sagen, welche finanziellen Unterstützungen es ansonsten noch gibt.
Wir würden Ihnen empfehlen, sich an den Energiesparverband zu wenden. Dieser ist der erste Ansprechpartner bei der Planung einer Sanierung und kann Ihnen mitteilen, was für eine Förderung alles erforderlich ist.

Alternativ können Sie bei Ihrer Hausbank nachfragen, welche Möglichkeiten es hier genau gibt.
Nach unserem Wissensstand ist es nicht möglich, den Sanierungsbonus und den Handwerkerbonus gemeinsam zu beantragen.
Für die Inanspruchnahme bestimmter Förderungen in Oberösterreich sollten Sie als ersten Schritt Kontakt mit dem Energiesparverband oder einem externen Energieberater aufnehmen. Dieser klärt Sie über die verschiedenen Sanierungsmaßnahmen auf und zeigt Ihnen auf, welche Förderungen hierfür genutzt werden können.

Holen Sie sich von zwei oder drei Fensteranbietern Kostenvoranschläge ein, um die bevorstehenden Kosten besser einschätzen zu können.

Bevor Sie bei einem Fensteranbieter bestellenempfehlen wir Ihnen dringend, die Fördermittel bei den zuständigen Förderstellen zu beantragen und mit der Bestellung zu warten, bis Sie einen positiven Bescheid erhalten haben.

Nachdem Sie den Auftrag erteilt und die Arbeiten abgeschlossen haben, bezahlen Sie die Rechnung und laden Sie diese anschließend auf dem jeweiligen Portal der Förderstellen hoch.

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird die Förderstelle für gewöhnlich die genehmigten Fördermittel auszahlen.

Bitte beachten Sie, dass dies ein grober Überblick ist und der Prozess je nach Förderung variieren kann. Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch detailliert über die einzelnen Schritte und Förderkriterien.
Je nach Förderung können die Zeiträume von der Einreichung der Endabrechnung bis zur Auszahlung unterschiedlich ausfallen, und erfahrungsgemäß betragen diese 1 bis 4 Monate. Die jeweilige Dauer richtet sich auch je nach Beliebtheit der Förderung. So berichteten uns Kunden, dass sie beim Sanierungsbonus etwa bis zu 7 Monate warten mussten, bis das Geld am Konto war.

Falls Sie es genauer wissen möchten, sollten Sie bei der jeweiligen Förderstelle anfragen, wie lange aktuell die Bearbeitungszeiten sind.
Für die Wohnbauförderung in Oberösterreich gelten im Jahr 2024 spezifische Einkommensgrenzen, die abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen sind. Diese Grenzen bestimmen, ob und in welchem Umfang Sie für die Fenstertauschförderung in Frage kommen. Im Folgenden sind die aktuellen Einkommensgrenzen aufgeführt:
  • Bei einer Person liegt die Einkommensgrenze bei 50.000 €.
  • Bei zwei Personen erhöht sich die Grenze auf 85.000 €.
  • Für jede weitere Person im Haushalt addieren sich 7.500 € zur Gesamtsumme.
  • Zusätzlich wird ein Betrag von 7.500 € berücksichtigt, wenn Alimentationszahlungen pro Kind geleistet werden.
Sollte Ihr Einkommen die festgelegten Grenzen überschreiten, gibt es dennoch Möglichkeiten zur Förderreduktion:
  • Überschreitet das Einkommen die Grenze um bis zu 10 %, wird die Förderung um 25 % reduziert.
  • Bei einer Überschreitung von bis zu 20 % erfolgt eine Reduktion um 50 %.
  • Überschreitet das Einkommen die Grenze um bis zu 30 %, reduziert sich die Förderung um 75 %.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Reduktionsregelungen nicht für den Mietkauf gelten. Informieren Sie sich aber auch noch selbstständig bei der Förderstelle, ob es diesbezüglich eine Aktualisierung gab!

Ob und wie weit diese Regelung auch für den Sanierungsbonus gilt, müsste bei der Förderstelle individuell angefragt werden.
Derzeit sind uns Fenstertauschförderungen im Zusammenhang mit Fluglärm nur für die Flughäfen in Wien, Salzburg und Innsbruck bekannt. Für den Flughafen Linz liegen uns keine entsprechenden Informationen zu Fördermöglichkeiten vor.

Grundsätzlich basieren die Förderungen für den objektseitigen Lärmschutz auf den gesetzlichen Bestimmungen sowie auf freiwilligen Lärmschutzprogrammen der jeweiligen Flughäfen. Zum Beispiel gibt es Lärmschutzprogramme, die bei Grenzwertüberschreitungen von bestimmten Lärmschwellen den Austausch von Fenstern gegen Schallschutzfenster unterstützen. Die genauen Voraussetzungen und Grenzwerte variieren je nach Flughafen.

Für genauere Informationen zu möglichen Förderungen in Ihrer Region empfehlen wir, direkt beim zuständigen Flughafen oder bei lokalen Behörden nachzufragen. Eventuell bietet der Flughafen Linz in Zukunft auch ein ähnliches Programm an, um betroffene Anwohner zu unterstützen.
Bei den meisten Förderungen in Oberösterreich müssen die Fenster von einem gewerblich befugten Unternehmen montiert werden, um die Förderung zu erhalten.

Eine Eigenmontage ist überwiegend nicht förderfähig.
Leider wurde das Förderbudget abrupt ausgeschöpft, weshalb das Klimaschutzministerium den beliebten Sanierungsbonus für das Jahr 2025 eingestellt hat. Falls Sie bereits im letzten Jahr eine Förderung beantragt haben, profitieren Sie jedoch weiterhin von dieser Unterstützung. Ob und wann das Angebot des Sanierungsbonus 2025 neu aufgelegt wird, können wir Ihnen bislang bedauerlicherweise nicht mitteilen.
Bei den meisten Förderungen in Österreich für den Fenstertausch gibt man den maximalen U-Wert von 1,1 W/m²K für das gesamte Fenster vor. Da man diesen Wert bei den meisten Fenstern nur mit Dreifachverglasung erreicht, gestaltet es sich als schwierig, diesen Standard mit einer 2-fach Verglasung zu erfüllen. Sie sollten sich aber konkret an die Förderstelle wenden und spezifisch für Ihr Bauvorhaben detaillierte Informationen einholen, da oft auch unterschiedliche Kriterien je Förderung gelten können.
Die Fenstertausch-Förderung 2025 in Oberösterreich unterscheidet sich von anderen Regionen vor allem in der Art der Förderung und den Anforderungen an die Antragsteller. Während es in Oberösterreich landeseigene Programme gibt, die sich gezielt an private Hausbesitzer richten und neben dem Fenstertausch auch weitere Sanierungsmaßnahmen berücksichtigen, bieten andere Bundesländer oft unterschiedliche Förderhöhen oder strengere Kriterien an.

In Oberösterreich liegt der Fokus besonders auf der Verbesserung der Energieeffizienz bestehender Gebäude. Gefördert werden beispielsweise der Austausch alter Fenster gegen moderne, hochwärmedämmende Modelle mit einem niedrigen U-Wert. Andere Regionen setzen dagegen teilweise auf pauschale Zuschüsse oder kombinieren den Fenstertausch nur mit umfassenden Gesamtsanierungen.

Tipp: Es lohnt sich, die aktuellen Förderprogramme der einzelnen Bundesländer genau zu vergleichen, da sich sowohl Förderbeträge, technische Mindestanforderungen als auch Antragsfristen deutlich unterscheiden können.

… Sie haben eine Frage zu Förderungen für Fenster in Oberösterreich + Österreich? Senden Sie uns einfach eine Nachricht an office@fensterschmidinger.at und wir werden Ihnen dann umgehend unsere Antwort mitteilen!


Handeln Sie jetzt, wir beraten Sie – Nutzen Sie Ihre Förderungen für Fenster und Türen!

Ist es nicht endlich an der Zeit, dass Sie die volle Bandbreite an Förderungen für Fenster in Oberösterreich vollständig ausschöpfen? Ja, Sie haben das richtig gehört! Die Chancen stehen nämlich sehr gut, dass Sie berechtigt sind, finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses für Ihren nächsten Fenster- oder Türentausch zu erhalten.

Bei Fenster-Schmidinger verstehen wir nämlich, dass der Austausch von Fenstern und Türen eine wirklich erhebliche Investition sein kann. Aus diesem Grund sind wir stets bemüht, Sie kontinuierlich mit den allerneuesten Informationen über die aktuell verfügbaren staatlichen und auch regionalen Förderungen für den Fenstertausch bzw. für Fenster in Oberösterreich zu versorgen. Wir sind fest davon überzeugt, dass wirklich jeder Zugang zu hochwertigen, darüber hinaus auch energieeffizienten Fenstern und Türen haben sollte.

Falls Sie irgendwelche Fragen haben sollten, zögern Sie bitte nicht, uns direkt zu kontaktieren. Sie können uns nämlich ganz einfach unter der Telefonnummer +43 7239 7031 erreichen sowie eine E-Mail an office@fensterschmidinger.at schreiben.

Haben Sie eventuell Bedenken, dass wir Ihre Fragen über E-Mail oder Telefon vielleicht nicht vollständig beantworten können? Das ist überhaupt kein Problem. Denn wir bieten auch persönliche Beratungstermine vor Ort oder sogar in unserem eigenen Schauraum in Gramastetten an.

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