Rechtliche Grundlagen und Gewährleistung – Optische Mängel an Fenstern und Gläsern erklären wir Ihnen in diesem Ratgeber.
Beim Kauf von Fenstern legen Hausbesitzer und Bauherrn zu Recht Wert auf eine mängelfreie Beschaffenheit. Optische Mängel wie Schlieren, Verfärbungen und Kratzer an Fenstern und Gläsern sind ärgerlich. Sie beeinträchtigen zumindest die Ästhetik sowie das Wohlbefinden und haben schlimmstenfalls Auswirkungen auf die Funktionalität eines Fensters bzw. auch der Wärmedämmung. Es kann weiters zu Einschränkungen bei der Lichtdurchlässigkeit kommen, was sich vor allem in der dunklen Jahreszeit oder an Regentagen ungünstig bemerkbar macht.
Um langfristige gravierende Beeinträchtigungen auszuschließen, ist es wichtig, die Mängelfreiheit der Fenster gleich bei der Lieferung zu prüfen. Inwieweit und unter welchen Umständen in Österreich ein Recht auf Gewährleistung wegen optischer Mängel an Fenstern und Gläsern besteht, erläutert der nachfolgende Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch – ABGB – regelt in Österreich die Sachmängelhaftung. Eine Grundlage zur Beurteilung von optischen Mängeln an Fenstern und Gläsern stellt die Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Durchlässigkeit und Qualität von Isolierschutzglasscheiben dar. Allerdings hat diese keinen rechtsverbindlichen Charakter, sondern gibt lediglich eine Orientierung zur Methodik der Feststellung und Erheblichkeit der Sachmängel.
Gemäß § 924 ABGB hat ein Käufer Anspruch auf Gewährleistung wegen eines Mangels am Fenster, der bereits bei der Übergabe vorlag. Zeigt der Käufer den Mangel innerhalb von 6 Monaten nach der Lieferung des Fensters an, obliegt die Beweislast, dass die Sache bei der Übergabe mängelfrei war, dem Verkäufer. Anders sieht es aus, wenn bereits mehr als 6 Monate ab dem Erhalt der mangelhaften Ware verstrichen sind. Dann muss der Käufer nachweisen, dass der reklamierte Schaden bereits bei der Übergabe vorhanden war. § 933 ABGB regelt die Verjährung der Gewährleistungsansprüche. Die Vorschrift besagt, dass der Mangel spätestens nach zwei Jahren geltend zu machen ist.
Im Rahmen des § 932 ABGB kann der Käufer bei einem Mangel eine Nachbesserung oder den Austausch des Fensters verlangen, den Preis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten, falls keine Nachbesserung seitens des Verkäufers stattfindet. Hat der Lieferant des Fensters den Schaden verursacht, steht dem geschädigten Verkäufer gemäß § 933a ABGB unter bestimmten Voraussetzungen auch Schadensersatz zu.
Zwar besteht in Österreich keine gesetzliche Verpflichtung zur Einräumung einer Garantie. Allerdings haben sich in der Fensterbranche bestimmte freiwillig erbrachte Garantieleistungen etabliert. Bei optischen Mängeln an Fenstern und Gläsern, die so gravierend sind, dass der Scheibenzwischenraum anläuft, beträgt die Garantie zwischen 5 und 10 Jahre.
Garantieansprüche bestehen nur im Rahmen der sachgemäßen Nutzung des Fensters. Zudem muss die Fensterfirma den vermeintlichen optischen Mangel zunächst besichtigen, um die Möglichkeit einer Ausbesserung oder eines Ersatzes durch das ausführende Unternehmen zu prüfen.
Bitte beachten Sie, dass die Punkte in diesem Text Ihnen hilfreiche Anleitungen geben sollen, wie Sie bei optischen Mängeln an Fenstern vorgehen können. Da jedoch jeder Fall individuell zu betrachten ist, empfehlen wir, eventuell einen Rechtsbeistand oder Sachverständigen hinzuzuziehen und das Gespräch mit der Fensterfirma zu suchen. Irrtümer und Gesetzesänderungen sind natürlich vorbehalten und es ist möglich, dass sich zwischenzeitlich Änderungen ergeben haben, seit der Text erstellt wurde.
Typische optische Mängel an Fenstergläsern und Rahmen sind Kratzer, Dellen und Blasen. Inwieweit diese Mängel so auffällig oder gravierend sind, dass sie Gewährleistungsansprüche begründen, ist anhand bestimmter Kriterien zu entscheiden.
Als Grundlage für das Vorgehen zur Beurteilung und zur Erheblichkeit optischer Mängel an Fenstern und Gläsern eignet sich die Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Durchlässigkeit und Qualität von Isolierschutzglasscheiben. Die Bewertungsmaßstäbe dieser Richtlinie gelten auch für beschichtete, eingefärbte Gläser, Verbundgläser und vorgespannte Gläser.
Die Richtlinie legt fest, aus welcher Perspektive und bei welchen Lichtverhältnissen die Betrachtung zu erfolgen hat, um die Erheblichkeit eines optischen Mangels festzustellen und zu beurteilen. Dabei ist die maximale Toleranz im Hinblick auf die Größe und Häufigkeit bestimmter Beschädigungen wie Einschlüsse, Blasen, Punkte, Flecken, Rückstände und Kratzer in der Richtlinie für bestimmte Bereiche des Fensters festgelegt.
Manche Mängel sind aus der Nähe sichtbar, fallen jedoch aus einer bestimmten Entfernung gar nicht mehr auf, was darauf hindeutet, dass die Mängel aus ästhetischer Sicht nur eingeschränkt relevant sind. Deshalb legt die Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Durchlässigkeit und Qualität von Isolierschutzglasscheiben bestimmte Abstände und Betrachtungswinkel sowie bestimmte Lichtverhältnisse für die Beurteilung der Erheblichkeit der optischen Schäden fest.
Sind beispielsweise Saugerabdrücke oder Kratzer auf der Scheibe nur bei direkter Sonneneinstrahlung, nicht jedoch bei Bewölkung sichtbar, ist die Einschränkung nicht als erheblich einzustufen.
Um zu prüfen, inwieweit der Hersteller des mangelhaften Fensters zur Gewährleistung verpflichtet ist, ist zunächst festzustellen, ob der optische Mangel akzeptabel ist oder nicht. Ausschlaggebend für die Beurteilung der Akzeptanz ist die Störwirkung, die von optischen Beeinträchtigungen ausgeht. Zu prüfen ist diese unter Bedingungen, die beim herkömmlichen Gebrauch des Fensters üblich sind.
Ist die Beeinträchtigung so gravierend, dass sie lang anhaltend erhebliche Störwirkungen in Form von Beeinträchtigungen des Wohlbefindens, einer Wertminderung der Immobilie oder deutlich spürbare Funktionseinschränkungen des Fensters nach sich zieht, muss der Kunde den optischen Mangel nicht hinnehmen.
Wenn Fensterrahmen sichtbare Schäden wie Kratzer, Blasen oder Dellen aufweisen, sollte man die Materialbeschaffenheit genau betrachten, um die Bedeutung des Mangels zu beurteilen.
Während sich bei Holzrahmen Kratzer durch eine Nachbesserung in Form von Abschleifen und einer anschließenden neuen Lackierung beheben lassen, sind Schäden an Aluminium- und Kunststofffenstern nicht so leicht oder gar nicht zu reparieren. Hier trifft den Hersteller eher eine Verpflichtung zum Austausch des Fensters oder zum Preisnachlass.
Die Toleranzkriterien sind in jedem Einzelfall abhängig vom Material und den Möglichkeiten zur Behebung des Schadens festzustellen. Maßgeblich ist dabei auch der Aufwand, den eine Nachbesserung verursacht. Ist dieser unverhältnismäßig hoch und mit hohen Kosten verbunden, ist ein Fensteraustausch möglicherweise die bessere Option.
Machen Sie als Kunde einen Mangel am Fenster geltend, ist es hilfreich, diesen mit Fotos zu dokumentieren. Fertigen Sie dazu aussagekräftige Fotos in ausreichender Qualität an, aus denen die gerügten optischen Schäden klar ersichtlich sind. Schicken Sie diese per E-Mail an den Hersteller, damit er sich von den Mängeln ein klares Bild machen kann.
Stellen Sie dem Hersteller dar, warum der Mangel für Sie nicht hinnehmbar ist. Führen Sie aus, welche Forderung Sie an ihn stellen. Soll er den Mangel nachbessern, Ihnen einen Preisnachlass einräumen und die Differenz zum bereits gezahlten Kaufpreis erstatten oder ein neues Fenster liefern und es, ohne Mehrkosten, gegen das mangelhafte austauschen? Geben Sie dem Hersteller ein paar Tage Zeit, um auf Ihr Anliegen zu reagieren!
Die Höhe des möglichen Preisnachlasses, wenn Sie den optischen Mangel akzeptieren, wird sich in der Regel an den ursprünglichen Kosten orientieren und kann daher auch in unterschiedlicher Höhe ausfallen. Ein sinnvoller Ansatz zur Berechnung des Nachlasses besteht darin, die Kosten so anzusetzen, wie wenn ein Reparaturdienst das Glas ersetzen müsste (etwa bei einem Glasmangel). Dabei würden Kosten für das Material und die Arbeitszeit anfallen, die schnell mehrere hundert Euro betragen könnten. Es hängt natürlich immer davon ab, welcher Mangel auftritt, in welcher Dimension er sich bewegt und ob er schon einen wirklichen Mangel laut Beurteilungsrichtlinien darstellt.
Den Preisnachlass bei Oberflächenbeschädigungen an Kunststoff oder Holz kann man danach ansetzen, wie hoch die entsprechende Reparatur durch eine Fachfirma für Oberflächenreparaturen veranschlagt wäre. Dies bildet eine gute Basis für die Verhandlungen über den möglichen Nachlass bei Beschädigungen der Profile.
Bauen Sie ein neu gekauftes Fenster selbst ein, achten Sie darauf, Beschädigungen wie Kratzer oder Dellen zu vermeiden.
Befolgen Sie dazu ein paar praktische Tipps, die helfen, optische Schäden zu vermeiden:
Nach einer erfolgreichen Montage gehen Sie bei der Nutzung behutsam mit dem Fenster um. Verhindern Sie insbesondere ein hartes Zuschlagen des Fensters. Achten Sie insbesondere bei starkem Wind darauf, dass der Fensterflügel nicht ganz geöffnet bleibt. Zwicken Sie keine Gegenstände zwischen dem Fensterrahmen und dem geöffneten Flügel ein.
Pflegen Sie die Fenster regelmäßig, um sie sauber zu halten und einem vorzeitigen Materialverschleiß vorzubeugen. Abhängig vom Material beachten Sie die Wartungsanleitung und zusätzlich einige grundlegende Tipps:
Entfernen Sie mit einem weichen Tuch und Seifenwasser regelmäßig Schmutz von einem Holzrahmen zum Schutz des Materials. Holzrahmen sind zudem regelmäßig mit einem neuen Schutzanstrich auf der Außenseite zu versehen, um Schäden durch Nässe zu vermeiden. Wie oft der Anstrich zu erneuern ist, hängt davon ab, in welchem Ausmaß das Fenster Wind und Regen ausgesetzt ist. Ein allgemeiner Richtwert ist ein Neuanstrich im 5-Jahres-Rhythmus. Da die Pflege des Holzfensters mehr Aufmerksamkeit bedeutet, empfehlen wir, exakt die Anleitung des Herstellers zu lesen und entsprechende Wartungsintervalle zu notieren!
Im Vergleich zu Holzfenstern sind Aluminium- und Kunststofffenster unempfindlich und verursachen einen geringeren Pflegeaufwand. Bei der Reinigung sind einige Tipps zu beachten, um Beschädigungen zu vermeiden.
Ebenso wie bei Holzfenstern gilt, dass Sie nur weiche Lappen und keinesfalls scheuernde Schwämme oder Mikrofasertücher zur Reinigung der Profile verwenden. Nutzen Sie sanfte Reinigungsmittel wie Neutralreiniger, alkoholfreie Glasreiniger oder Spezialreiniger für Kunststoff zur Pflege des Rahmens. Vermeiden Sie chemikalienhaltige Reiniger, etwa mit Ammoniak oder Schwefel, und scheuernde Pflegemittel, die Kratzer am Fenster verursachen.
Tauchen beim Putzen eines Holzfensters kleine Kratzer oder Dellen auf, lassen sich diese oft mit einer Holzpflegemilch so ausgleichen, dass sie anschließend nicht mehr sichtbar sind. Das Holz bleibt zugleich vor Schmutzablagerungen und schädigenden Witterungseinflüssen geschützt. Fragen Sie aber immer zuvor beim Hersteller der Fenster nach, ob sich die Mittel auch für die Ausbesserung eignen!
Störende Verfärbungen an Aluminiumrahmen sind mit speziellen Mitteln wirkungsvoll zu entfernen. Fragen Sie daher im Fachhandel, wie Sie stumpfe Oberflächen am Aluminium wieder glänzend bekommen!
Optische Mängel an Fenstern und Gläsern beeinträchtigen die Ästhetik und die Durchsicht durch ein Fenster, wenn sie gravierend sind. Mitunter lassen sich kleinere Mängel selbst mit einfachen Mitteln ausgleichen. Ist dies nicht der Fall und liegt ein Mangel vor, den Sie nach anerkannten Regeln der Bewertung nicht hinnehmen müssen, ergeben sich unter bestimmten Voraussetzungen Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche. Sie können vielfach zwischen einer Nachbesserung, dem Austausch des Fensters, einem Preisnachlass oder dem Rücktritt vom Kaufvertrag wählen.
Nehmen Sie mit uns im Schadensfall telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf. Wir beraten Sie dann gerne über mögliche Lösungen.
Haben Sie optische Mängel an Ihren Fenstern oder Gläsern festgestellt und sind unsicher, wie Sie damit umgehen sollen? Fenster-Schmidinger bietet Ihnen eine professionelle Lösung an. Wenn Ihre Fenster von einem anderen Hersteller stammen und Oberflächenbeschädigungen aufweisen, machen wir uns gerne ein Bild vor Ort und erstellen Ihnen ein Angebot für einen möglichen Fenstertausch. Bitte beachten Sie, dass wir selbst keine Reparaturen an Oberflächenbeschädigungen von Fremdprodukten durchführen.
Unsere Fachberater kommen direkt zu Ihnen nach Hause, um Ihre Situation individuell zu bewerten. Egal, ob Sie in Linz, Leonding, Linz-Land, im Mühlviertel oder an einem anderen Ort in Oberösterreich wohnen – solange Sie maximal 1,5 Stunden Fahrtzeit von Gramastetten entfernt sind, bieten wir Ihnen eine Vor-Ort-Beratung an. Auch in angrenzenden Bezirken von Niederösterreich, Salzburg oder der Steiermark erstellen wir innerhalb dieser maximalen Fahrtzeit gerne Ihr Angebot.
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